Veranstaltung eines Wanderlagers AnzeigeOnline erledigen

    Wanderlager Anzeige

    Beschreibung

    Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, muss der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Stelle angezeigt werden.

    Die zuständige Stelle kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.

    Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch die in der Anzeige genannten Veranstalterinnen/Veranstalter oder durch eine von ihnen schriftlich bevollmächtigte Person in Vertretung geleitet werden.

    Online-Dienst

    Wanderlager online anzeigen

    ID: L100040_512452095

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich die Veranstaltung durchgeführt werden soll.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wanderlager Anzeige

    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne während der Öffnungszeiten telefonisch unter 0441 235 - 3076 oder per E-Mail unter gewerbe@stadt-oldenburg.de zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-2055

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: ordnung@stadt-oldenburg.de

    Formulare

    Anzeige einer Verkaufsveranstaltung nach § 56a GewO (Wanderlager)

    Weitere Informationen

    Der Fachdienst ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören die Abwehr von Gefahren, Waffenangelegenheiten, Jagd- und Fischereiwesen, Betrieb des Tierheimes und das Marktwesen (Wochenmärkte, Vergnügungsmärkte), das kommunale Gewerberecht (Gewerbean- und -abmeldungen, Reisegewerbekarten, Handwerksrecht, Überwachung von Gaststätten) und die Erteilung von Verwarnungen oder der Erlass von Bußgeldbescheiden bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Oldenburg - Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Formulare

    Anzeige einer Verkaufsveranstaltung nach § 56a GewO (Wanderlager)

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Formulare

    Anzeige einer Verkaufsveranstaltung nach § 56a GewO (Wanderlager)

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Formulare

    Anzeige einer Verkaufsveranstaltung nach § 56a GewO (Wanderlager)

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Personaldokumente oder Reisegewerbekarte

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wanderlager Anzeige

    Die Anzeige muss enthalten:

    • den Ort und die Zeit der Veranstaltung
    • Name des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen
    • den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen

    Darüber hinaus ist ein Personaldokument oder eine Reisegewerbekarte vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wanderlager Anzeige

    Gewerbeordnung (GewO)

    Fristen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wanderlager Anzeige

    Der Veranstalter eines Wanderlagers hat dieses spätestens vier Wochen vor Beginn der für den Ort des Wanderlagers zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.9 an.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Wanderlager Anzeige

    Für die Anzeige fallen keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wanderlager: Anzeige

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de