Stadt Oldenburg - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Zuständigkeit für
Oldenburg (Oldenburg)
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes
- Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Spezial- und Jahrmärkten
- Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
- Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden ohne befähigte Stellvertretung Gestattung
- Bewachungsgewerbe Erlaubnis beantragen
- Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
- Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte: Erteilung
- Fischereischein Ausstellung
- Fortführung eines Gewerbebetriebs durch Stellvertreter Genehmigung
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe Anmeldung
- Gewerbe Ummeldung
- Jagdschein: Ausstellung
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe Erlaubnis
- Schornsteinfeger
- Schwarzarbeit Meldung
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Spielhallen Erlaubnis
- Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Standplatzgenehmigung
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Erteilung
- Veranstaltung: Anzeige
- Verwendung von Bioziden anzeigen
- Waffenhandelserlaubnis beantragen
- Waffenherstellungserlaubnis beantragen
- Wanderlager Anzeige
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
Weitere Informationen
Der Fachdienst ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören die Abwehr von Gefahren, Waffenangelegenheiten, Jagd- und Fischereiwesen, Betrieb des Tierheimes und das Marktwesen (Wochenmärkte, Vergnügungsmärkte), das kommunale Gewerberecht (Gewerbean- und -abmeldungen, Reisegewerbekarten, Handwerksrecht, Überwachung von Gaststätten) und die Erteilung von Verwarnungen oder der Erlass von Bußgeldbescheiden bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.