Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
Beschreibung
Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren wird eine Erlaubnis benötigt.
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
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Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Region Hannover und der kreisfreien Stadt sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Beschreibung
Der Bereich Veterinärwesen ist Anlaufstelle für Informationen, Angelegenheiten und die Bearbeitung von Anträgen zu folgenden Themen:
- Tierhaltung
- Gewerbsmäßiger Umgang mit Tieren (Haltung, Zucht, Handel, Nutzung etc.)
- Gefährliche Hunde/Gefahrtiere
- Tierische Nebenprodukte
- Tierkörperbeseitigung
- Tierseuchenbekämpfung
- Tierschutz
- Tiergesundheit (Atteste, Gesundheitsbescheinigungen)
- Tierarzneimittel
- Fleischhygiene
- Veterinärangelegenheiten allgemein
Informationen zur Trichinenprobenentnahme, -untersuchung und -abgabe finden Sie hier.
Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung bestehen insbesondere darin, Lebensmittel von der Produktion bis zur Abgabe an den Verbraucher zu überwachen.
Ziel der Überwachung ist es, durch unangemeldete Kontrollen sicherzustellen, dass die Bestimmungen über
- Schutz der menschlichen Gesundheit
- Schutz vor Täuschung
- Hygiene
- Kennzeichnung
- Werbung
- Zusatzstoffe
- Rückstände und Umweltkontaminanten
- Schadstoffe
- Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
- Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
- sowie neuartige Lebensmittel
auf allen Stufen des Verkehrs, also von der Produktion bis zum Verbraucher, eingehalten werden.
Für die erforderliche Laboruntersuchungen werden von den Lebensmittelkontrolleuren Plan-, Beschwerde- und Verdachtsproben genommen.
Sind Produkte gesundheitsgefährdend, verdorben, im Wert gemindert oder nicht verkehrsfähig, trifft die Lebensmittelüberwachungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen und setzt sie durch.
Die zuständigen Mitarbeiter überprüfen Betriebe regelmäßig auf:
- Bau- und Einrichtungssubstanz
- Arbeitabläufe
- Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene
- Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
- Etikettierung und Kenntlichmachung der Produkte
Bei der Inspektion werden beispielsweise Liefernachweise, Temperaturaufzeichnungen, Hygieneschulungsnachweise sowie Getränke und Speisenkarten eingesehen und ausgewertet.
Das Kontrollteam berät darüber hinaus die verantwortlichen Unternehmen sowie deren Mitarbeiter hinsichtlich der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln und informiert sie über die zum Schutz der Verbraucher bestehenden Vorschriften. Darüber hinaus nehmen sie bereits im Vorfeld zu Bauvorhaben Stellung und beraten in allen Fragen, die ihren Aufgabenbereich betreffen.
Die Abteilung ist auch Ansprechpartner bei Verbraucherbeschwerden.
Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Bürger- und Unternehmensservice
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1761
29507 Uelzen
Öffnungszeiten
Mo., Die. und Do. : 8.00 - 16.00 Uhr Mi. und Fr. : 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Uelzen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ea@landkreis-uelzen.de
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
- Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Stelle zu führen.
- Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
- Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer V1.1.8 an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 12.07.2021
Stichwörter
Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis