Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung

    Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren wird eine Erlaubnis benötigt.

    Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

    Online-Dienst

    Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis

    ID: L100040_482913992

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    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2023 (von: Webservice, Landkreis Uelzen)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Region Hannover und der kreisfreien Stadt sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Beschreibung

    Der Bereich Veterinärwesen ist Anlaufstelle für  Informationen, Angelegenheiten und die Bearbeitung von Anträgen zu folgenden Themen:

    • Tierhaltung
    • Gewerbsmäßiger Umgang mit Tieren (Haltung, Zucht, Handel, Nutzung etc.)
    • Gefährliche Hunde/Gefahrtiere
    • Tierische Nebenprodukte
    • Tierkörperbeseitigung
    • Tierseuchenbekämpfung
    • Tierschutz
    • Tiergesundheit (Atteste, Gesundheitsbescheinigungen)
    • Tierarzneimittel
    • Fleischhygiene
    • Veterinärangelegenheiten allgemein


    Informationen zur Trichinenprobenentnahme, -untersuchung und -abgabe finden Sie hier.

    Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung bestehen insbesondere darin, Lebensmittel von der Produktion bis zur Abgabe an den Verbraucher zu überwachen.

    Ziel der Überwachung ist es, durch unangemeldete Kontrollen sicherzustellen, dass die Bestimmungen über

    • Schutz der menschlichen Gesundheit
    • Schutz vor Täuschung
    • Hygiene
    • Kennzeichnung
    • Werbung
    • Zusatzstoffe
    • Rückstände und Umweltkontaminanten
    • Schadstoffe
    • Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
    • Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
    • sowie neuartige Lebensmittel

    auf allen Stufen des Verkehrs, also von der Produktion bis zum Verbraucher, eingehalten werden.

    Für die erforderliche Laboruntersuchungen werden von den Lebensmittelkontrolleuren Plan-, Beschwerde- und Verdachtsproben genommen.

    Sind Produkte gesundheitsgefährdend, verdorben, im Wert gemindert oder nicht verkehrsfähig, trifft die Lebensmittelüberwachungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen und setzt sie durch.

    Die zuständigen Mitarbeiter überprüfen Betriebe regelmäßig auf:

    • Bau- und Einrichtungssubstanz
    • Arbeitabläufe
    • Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene
    • Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
    • Etikettierung und Kenntlichmachung der Produkte

    Bei der Inspektion werden beispielsweise Liefernachweise, Temperaturaufzeichnungen, Hygieneschulungsnachweise sowie Getränke und Speisenkarten eingesehen und ausgewertet.

    Das Kontrollteam berät darüber hinaus die verantwortlichen Unternehmen sowie deren Mitarbeiter hinsichtlich der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln und informiert sie über die zum Schutz der Verbraucher bestehenden Vorschriften. Darüber hinaus nehmen sie bereits im Vorfeld zu Bauvorhaben Stellung und beraten in allen Fragen, die ihren Aufgabenbereich betreffen.

    Die Abteilung ist auch Ansprechpartner bei Verbraucherbeschwerden.

    Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:

    Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Bürger- und Unternehmensservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1761

    29507 Uelzen

    Öffnungszeiten

    Mo., Die. und Do. : 8.00 - 16.00 Uhr Mi. und Fr. : 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0581 82-736

    Fax: 0581 82-748

    E-Mail: veterinaeramt@landkreis-uelzen.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009 (von: Martin Theine)

    Technisch geändert am 06.06.2024 (von: Alshekh, Sameh)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Uelzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Kontakt

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Stelle zu führen.
    • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
    • Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.

    Bearbeitungsdauer

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer V1.1.8 an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 12.07.2021

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)