Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Beschreibung
Besondere soziale Schwierigkeiten entstehen durch die Verknüpfung von besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten, die von den Betroffenen nicht selbstständig bewältigt werden können.
Besondere Lebensverhältnisse können (nach § 1 Abs. 2 der Verordnung nach § 69 SGB XII) sein:
- eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
- nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse,
- gewaltgeprägte Lebensumstände,
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung,
- vergleichbare nachteilige Lebensumstände.
Ziel der Hilfe ist es, betroffene Personen zu einer selbstständigen Lebensbewältigung im Alltag entsprechend ihren Möglichkeiten zu befähigen und eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Anspruch auf diese Hilfe haben Personen, die in derart schwierige, mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbundene Lebensverhältnisse geraten sind, dass sie diese aus eigener Kraft nicht überwinden können. Die besonders schwierigen Lebensverhältnisse bzw. die sozialen Schwierigkeiten müssen sich durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ehezerwürfnissen und dergleichen deutlich unterscheiden.
Die Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sind nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger/ Rehabilitationsträger sowie anderen Vorschriften des SGB XII (Sozialhilfe), soweit diese den Bedarf in vollem Umfang decken.
Bei der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten wird, abweichend vom Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen verzichtet soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.
Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen. Hierzu gehören vor allem:
- Beratung und persönliche Betreuung der Hilfesuchenden und für ihre Angehörigen,
- Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung,
- Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und
- Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.
Die vorstehenden Leistungen werden insbesondere durch ambulante Hilfeangebote erbracht, wie
- Tagesaufenthalte,
- ambulante Hilfen
- Übergangswohnungen und - soweit diese ambulanten Maßnahmen nicht ausreichen - durch stationäre Wohnangebote.
Hinweise für Delmenhorst: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Nichtsesshaftenhilfe) (Sozialhilfe)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Anträge auf Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, stellen Sie bitte beim Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Sie wohnen und/ oder betreut werden.
Personen, die in den Städten Celle, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lingen/ Ems, der Landeshauptstadt Hannover oder der Hansestadt Lüneburg wohnen und/ oder betreut werden, stellen die Anträge bitte bei den Sozialämtern dieser Städte, deren Adressen Sie ebenfalls über den hinterlegten Link finden.
Soweit Sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem SGB II gehören, sichern Sie sich bitte durch unverzügliche Beantragung - insbesondere der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Ihre diesbezüglichen, der Sozialhilfe vorgehenden Ansprüche.
Sollten Sie weitere Informationen oder Hilfe benötigen, wird Sie auch die aufnehmende Einrichtung bzw. der aufnehmende Dienst gern und umfassend informieren und unterstützen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen
Beschreibung
Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
Adresse
Postanschrift
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr Mittwoch und Freitag: geschlossen oder nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: sozialeleistungen@delmenhorst.de
Internet
Eingliederungshilfe für behinderte volljährige Menschen, Hilfe zur Pflege in Einrichtungen, Betreuungsbehörde
Beschreibung
Hier wird über Anträge auf Leistungen zur sozialen Teilhabe von behinderten Menschen entschieden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Behinderte volljährige Personen, die in einer besonderen Wohnform leben, erhalten von hier außerdem Leistungen zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.
Wenn vollstationäre Pflege oder Kurzzeit- oder Verhinderungspflege benötigt wird und die Leistungen der Pflegekasse und das eigene Einkommen und Vermögen die Kosten nicht decken, können Sie hier einen Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII stellen.
Die ebenfalls im Sachgebiet angesiedelte Betreuungsbehörde berät unter anderem bei allgemein betreuungsrechtlichen Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und zu betreuungsvermeidenden anderen Hilfen.
Nähere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter den Rubriken "Eingliederungshilfe für behinderte volljährige Menschen", "Betreuungsbehörde" und "Hilfe zur Pflege in Einrichtungen".
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail
Kontakt
E-Mail: egh18plus@delmenhorst.de
Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderungen
Aktuelles
Sie haben eine Behinderung oder es ist wahrscheinlich, dass Sie bald eine Behinderung haben werden. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Eingliederungshilfe bekommen.
Beschreibung
Eingliederungshilfe ist dafür da, dass Menschen mit Behinderungen so leben können, wie sie es möchten. Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.
Wenn Sie einen Antrag bei der Stadt Delmenhorst stellen, möchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herausfinden, was Sie genau brauchen. Dazu führen sie ein persönliches Gespräch mit Ihnen oder lesen es in den Unterlagen nach, die Sie eingereicht haben.
Unter Downloads/Links können Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe ausfüllen und an uns schicken.
Voraussetzungen
Sie haben einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Sie sind aufgrund Ihrer Behinderung wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt. Das heißt, Sie können wegen Ihrer Behinderung viele Dinge im Alltag, im Berufsleben oder in anderen Bereichen im Leben nicht machen oder haben dabei große Schwierigkeiten.
- Die Leistung ist geeignet und erforderlich, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Das heißt, die Leistung ist gut und kann Ihnen helfen, damit Sie Ihr Leben so führen können, wie Sie es möchten und damit Sie am Leben in der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können. Ohne diese Leistung wäre das nicht möglich.
- Es besteht die Aussicht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Das bedeutet: Es muss möglich sein, dass Sie mit der Leistung die Ziele der Eingliederungshilfe erreichen.
Eventuell müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Das ist abhängig von der Leistung, die Sie beantragt haben.
Rechtsgrundlagen
- § 99 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- § 102 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail
Kontakt
Fax: 04221 99141221
E-Mail: egh18plus@delmenhorst.de
Hilfe außerhalb von Einrichtungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Kontakt
Fax: 04221 99142512
E-Mail: grundsicherung@delmenhorst.de
Kontaktperson
Frau Tönjes
Frau Kenkel
Hausanschrift
E-Mail: grundsicherung216@delmenhorst.de
Telefon Festnetz: 04221 992510
Fax: 04221 99142512
Frau Hebeler
Hausanschrift
Fax: 04221 99142512
E-Mail: grundsicherung216@delmenhorst.de
Telefon Festnetz: 04221 992465
Frau Hoffmann
Hausanschrift
Fax: 04221 99142512
E-Mail: grundsicherung216@delmenhorst.de
Telefon Festnetz: 04221 992518
Herr Janssen
Herr Schumann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04221 992506
E-Mail: grundsicherung216@delmenhorst.de
Fax: 04221 99142512
Frau Wolf
Frau Michaelis
Frau Dörgeloh
Frau Raschen
Frau Friebe
Hausanschrift
Fax: 04221 99142512
Telefon Festnetz: 04221 991758
E-Mail: grundsicherung216@delmenhorst.de
Herr Rademacher
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04221 991759
Fax: 04221 99142512
E-Mail: grundsicherung216@delmenhorst.de
Frau Volbers
Frau Quaschny
Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen
Beschreibung
Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
Adresse
Postanschrift
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail
Kontakt
E-Mail: sozialeleistungen@delmenhorst.de
Internet
Stadtverwaltung Delmenhorst - Soziale Leistungen
Beschreibung
Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
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Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
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E-Mail: sozialeleistungen@delmenhorst.de
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Soziale Leistungen
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Der Fachdienst bearbeitet Anträge auf Wohngeld und Wohnungsbauförderung. Ferner werden Anträge auf Elterngeld, BAföG, Hilfen für Spätaussiedler, Schwerbehinderte, Unterhaltssicherung sowie Rentenangelegenheiten bearbeitet. Zu den Leistungen gehören außerdem Eingliederungshilfe für Erwachsene, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen. Zum Fachdienst gehören auch die Betreuungsbehörde und die Heimaufsicht über die Senioreneinrichtungen.
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Frau Quaschny
Stichwörter
Sozialamt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.09.2010
Stichwörter
Notlagen und Opferhilfen, Obdachlosigkeit, finanzielle und sonstige Hilfen, Sozialhilfe