Stadtverwaltung Delmenhorst - Eingliederungshilfe für behinderte volljährige Menschen, Hilfe zur Pflege in Einrichtungen, Betreuungsbehörde

Beschreibung

Hier wird über Anträge auf Leistungen zur sozialen Teilhabe von behinderten Menschen entschieden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Behinderte volljährige Personen, die in einer besonderen Wohnform leben, erhalten von hier außerdem Leistungen zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.

Wenn vollstationäre Pflege oder Kurzzeit- oder Verhinderungspflege benötigt wird und die Leistungen der Pflegekasse und das eigene Einkommen und Vermögen die Kosten nicht decken, können Sie hier einen Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII stellen. 

Die ebenfalls im Sachgebiet angesiedelte Betreuungsbehörde berät unter anderem bei allgemein betreuungsrechtlichen Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und zu betreuungsvermeidenden anderen Hilfen.

Nähere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter den Rubriken "Eingliederungshilfe für behinderte volljährige Menschen", "Betreuungsbehörde" und "Hilfe zur Pflege in Einrichtungen".

Öffnungszeiten

nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail

Kontakt

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Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 23.05.2024

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