Stadtverwaltung Delmenhorst - Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderungen

Aktuelles

Sie haben eine Behinderung oder es ist wahrscheinlich, dass Sie bald eine Behinderung haben werden. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Eingliederungshilfe bekommen.

Beschreibung

Eingliederungshilfe ist dafür da, dass Menschen mit Behinderungen so leben können, wie sie es möchten. Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.

Wenn Sie einen Antrag bei der Stadt Delmenhorst stellen, möchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herausfinden, was Sie genau brauchen. Dazu führen sie ein persönliches Gespräch mit Ihnen oder lesen es in den Unterlagen nach, die Sie eingereicht haben.

Unter Downloads/Links können Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe ausfüllen und an uns schicken.

Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

  1. Sie sind aufgrund Ihrer Behinderung wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt. Das heißt, Sie können wegen Ihrer Behinderung viele Dinge im Alltag, im Berufsleben oder in anderen Bereichen im Leben nicht machen oder haben dabei große Schwierigkeiten.
  2. Die Leistung ist geeignet und erforderlich, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Das heißt, die Leistung ist gut und kann Ihnen helfen, damit Sie Ihr Leben so führen können, wie Sie es möchten und damit Sie am Leben in der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können. Ohne diese Leistung wäre das nicht möglich.
  3. Es besteht die Aussicht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Das bedeutet: Es muss möglich sein, dass Sie mit der Leistung die Ziele der Eingliederungshilfe erreichen.

Eventuell müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Das ist abhängig von der Leistung, die Sie beantragt haben.

Rechtsgrundlagen

  • § 99 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
  • § 102 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Adresse

Hausanschrift

- Delmenhorst

Öffnungszeiten

nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail

Kontakt

Internet

Zuständigkeit für

Version

Technisch erstellt am 12.11.2020 (von: Webservice, Stadt Delmenhorst)

Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Webservice, Stadt Delmenhorst)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)