Verwendung von Bioziden anzeigen
Als Arbeitgeber*in/Verwender*in müssen Sie die Verwendung von bestimmten besonders gefährlichen Biozidprodukten der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Hygieneschädlinge, wie Schadnager (Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) und Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer), verunreinigen Lebensmittel und Gebäude, sind Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte.
Die Rolle als Auslöser von Allergien und vor allem als Überträger von Krankheiten (Vektorfunktion) auf Mensch und Tier sind nicht zu unterschätzen, denn Schädlinge können Viren und Bakterien übertragen, die bei Mensch und Tier Krankheiten auslösen können.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Rattenbekämpfung
Die Rattenbekämpfung in der Stadt Oldenburg wird gemäß der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen durchgeführt.
Für die Bekämpfung der Ratten sind die Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer (also entweder die Eigentümerinnen und Eigentümer, sowiet sie das Grundstück selbst bewohnen, oder aber die jeweiligen Mieterinnen und Mieter) zuständig.
Die Stadt Oldenburg ergreift dann Maßnahmen,
- wenn die Maßnahmen der Bekämpfungspflichtigen erfolglos geblieben sind, obwohl nachweislich alle zur Verfügung stehenden Mittel genutzt wurden,
- wenn festgestellt wird, dass der Rattenbefall durch andere Gründe verursacht wird oder
- wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei dem Grundstückseigentümer. Privateigentümer müssen sich an private Schädlingsbekämpfer wenden. Die Zuständigkeit für kommunale Grundstücke liegt bei den jeweiligen Kommunen.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden,
Dies schließt die erforderliche Ermittlung und Beurteilung ein, ob im konkreten Fall die begründetet Gefahr besteht, dass eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern und damit einer Krankheiten zu befürchten ist.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Identifikationsdokument (Kopie des Ausweisdokuments)
Kopie der Sachkundezeugnisse(s) bzw. entsprechend an-derer Qualifikationen nach Anhang I Ziffer 4.4 (2) Gefahrstoffverordnung - GefStoffV aller sachkundigen Personen
ggf. Kopie der Teilnahmebescheinigung(en) der zuletzt besuchten Fortbildungsveranstaltung(en) nach Anhang I Ziffer 4.4 (5) GefStoffV aller sachkundigen Personen, wenn Sachkundenachweise älter als 6 Jahre sind.
Voraussetzungen
Die Verwendung von Biozidprodukten darf nur durch Personen erfolgen, die über eine für das jeweilige Biozidprodukt geltende Sachkunde verfügen. Die Anforderungen an die Sachkunde sind von der Produktart, den Anwendungen, für die das Biozid-Produkt zugelassen ist, und dem Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt abhängig.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz)
- Anhang I Nummer 4.2.1 Gefahrstoffverordnung
- Verordnung über die Rattenbekämpfung im Land Niedersachsen (RattenVO)
- § 15c Besondere Anforderungen an die Verwendung bestimmter Biozid-Produkte
- Infektionsschutzgesetz (IfSchG)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Rattenbekämpfung
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Rattenbekämpfung
Sollten Sie einen Rattenbefall feststellen, besteht Handlungsbedarf. Häufige Ursachen für einen Befall sind folgende Punkte:
- Tierfütterungen und Wassertränken (Wildtiere wie Vögel, Igel, etcetera)
- Komposthaufen, die mit gekochten und ungekochten Lebensmitteln oder Lebensmittelteilen bewirtschaftet werden
- Fehler bei der Lagerung und Entsorgung von Müll
- Tierhaltung (tägliche Grundreinigung der Gehege)
- Lebensmittel oder Tierfutter, die im Außenbereich gelagert werden
Bitte treffen Sie umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung und informieren Sie zudem die Stadt Oldenburg online. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie den Rattenbefall auch telefonisch unter 0441 235-4444 melden. Ihre Meldung wird für den Bereich erfasst und weiter beobachtet.
Bitte teilen Sie uns bei der Meldung unbedingt den genauen Standort des Befalls und Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) mit.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bestimmung von eingesandten Arthropoden (Insekten und Spinnentiere) wird im Fachbereich Schädlingsbekämpfung des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für niedersächsische Ämter und Behörden in Amtshilfe durchgeführt. Für alle anderen Einsender, wie beispielsweise professionellen Schädlingsbekämpfern oder Privatpersonen, wird eine Gebühr erhoben.
Bemerkungen
Für Biozid-Produkte, die nach GefStoffV alter Fassung ohne Sachkunde verwendet werden durften und die nach GefStoffV neuer Fassung Sachkunde erfordern, gilt das Sachkundeerfordernis nach § 25 GefStoffV erst ab 28. Juli 2025.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 18.01.2016
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