Anzeige der Verwendung von bestimmten Biozidprodukten EntgegennahmeOnline erledigen

    Verwendung von Bioziden anzeigen

    Als Arbeitgeber*in/Verwender*in müssen Sie die Verwendung von bestimmten besonders gefährlichen Biozidprodukten der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Hygieneschädlinge, wie Schadnager (Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) und Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer), verunreinigen Lebensmittel und Gebäude, sind Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte.

    Die Rolle als Auslöser von Allergien und vor allem als Überträger von Krankheiten (Vektorfunktion) auf Mensch und Tier sind nicht zu unterschätzen, denn Schädlinge können Viren und Bakterien übertragen, die bei Mensch und Tier Krankheiten auslösen können.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Rattenbekämpfung

    Die Rattenbekämpfung in der Stadt Oldenburg wird gemäß der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen durchgeführt.

    Für die Bekämpfung der Ratten sind die Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer (also entweder die Eigentümerinnen und Eigentümer, sowiet sie das Grundstück selbst bewohnen, oder aber die jeweiligen Mieterinnen und Mieter) zuständig.

    Die Stadt Oldenburg ergreift dann Maßnahmen,

    • wenn die Maßnahmen der Bekämpfungspflichtigen erfolglos geblieben sind, obwohl nachweislich alle zur Verfügung stehenden Mittel genutzt wurden,
    • wenn festgestellt wird, dass der Rattenbefall durch andere Gründe verursacht wird oder
    • wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

    Online-Dienst

    Rattenbefall online melden

    ID: L100040_502181486

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Grundstückseigentümer. Privateigentümer müssen sich an private Schädlingsbekämpfer wenden. Die Zuständigkeit für kommunale Grundstücke liegt bei den jeweiligen Kommunen.

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden,
    Dies schließt die erforderliche Ermittlung und Beurteilung ein, ob im konkreten Fall die begründetet Gefahr besteht, dass eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern und damit einer Krankheiten zu befürchten ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-2055

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: ordnung@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Der Fachdienst ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören die Abwehr von Gefahren, Waffenangelegenheiten, Jagd- und Fischereiwesen, Betrieb des Tierheimes und das Marktwesen (Wochenmärkte, Vergnügungsmärkte), das kommunale Gewerberecht (Gewerbean- und -abmeldungen, Reisegewerbekarten, Handwerksrecht, Überwachung von Gaststätten) und die Erteilung von Verwarnungen oder der Erlass von Bußgeldbescheiden bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Identifikationsdokument (Kopie des Ausweisdokuments)

    Kopie der Sachkundezeugnisse(s) bzw. entsprechend an-derer Qualifikationen nach Anhang I Ziffer 4.4 (2) Gefahrstoffverordnung - GefStoffV aller sachkundigen Personen

    ggf. Kopie der Teilnahmebescheinigung(en) der zuletzt besuchten Fortbildungsveranstaltung(en) nach Anhang I Ziffer 4.4 (5) GefStoffV aller sachkundigen Personen, wenn Sachkundenachweise älter als 6 Jahre sind.

    Voraussetzungen

    Die Verwendung von Biozidprodukten darf nur durch Personen erfolgen, die über eine für das jeweilige Biozidprodukt geltende Sachkunde verfügen. Die Anforderungen an die Sachkunde sind von der Produktart, den Anwendungen, für die das Biozid-Produkt zugelassen ist, und dem Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt abhängig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Rattenbekämpfung

    Sollten Sie einen Rattenbefall feststellen, besteht Handlungsbedarf. Häufige Ursachen für einen Befall sind folgende Punkte:

    • Tierfütterungen und Wassertränken (Wildtiere wie Vögel, Igel, etcetera)
    • Komposthaufen, die mit gekochten und ungekochten Lebensmitteln oder Lebensmittelteilen bewirtschaftet werden
    • Fehler bei der Lagerung und Entsorgung von Müll
    • Tierhaltung (tägliche Grundreinigung der Gehege)
    • Lebensmittel oder Tierfutter, die im Außenbereich gelagert werden

    Bitte treffen Sie umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung und informieren Sie zudem die Stadt Oldenburg online. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie den Rattenbefall auch telefonisch unter 0441 235-4444 melden. Ihre Meldung wird für den Bereich erfasst und weiter beobachtet.

    Bitte teilen Sie uns bei der Meldung unbedingt den genauen Standort des Befalls und Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) mit.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bestimmung von eingesandten Arthropoden (Insekten und Spinnentiere) wird im Fachbereich Schädlingsbekämpfung des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für niedersächsische Ämter und Behörden in Amtshilfe durchgeführt. Für alle anderen Einsender, wie beispielsweise professionellen Schädlingsbekämpfern oder Privatpersonen, wird eine Gebühr erhoben.

    Bemerkungen

    Für Biozid-Produkte, die nach GefStoffV alter Fassung ohne Sachkunde verwendet werden durften und die nach GefStoffV neuer Fassung Sachkunde erfordern, gilt das Sachkundeerfordernis nach § 25 GefStoffV erst ab 28. Juli 2025.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 18.01.2016

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Ungeziefer, Ratten beseitigen, Ratten melden, Schädlingsbekämpfung, Ungeziefer melde, Ungeziefer beseitigen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de