Veranstaltung: Anzeige
Beschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Veranstaltungen
Sie planen eine Veranstaltung in Oldenburg?
Aufgrund der in den letzten Jahren zunehmenden „Veranstaltungskultur“ ist es erforderlich, dass Veranstalterinnen und Veranstalter mit den Behörden schon in der Planungsphase eng zusammen arbeiten, damit die Sicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung gewährleistet ist. In aller Regel müssen unterschiedliche Stellen bei der Beurteilung und Genehmigung einer Großveranstaltung beteiligt werden. Eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Stadt Oldenburg erleichtert allen Beteiligten die Arbeit.
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Diese ist separat beim Fachdienst Verkehrslenkung (sondernutzung[at]stadt-oldenburg.de) zu beantragen.
Sie planen eine Veranstaltung in Oldenburg?
Aufgrund der in den letzten Jahren zunehmenden "Veranstaltungskultur" ist es erforderlich, dass Veranstalterinnen und Veranstalter mit den Behörden schon in der Planungsphase eng zusammen arbeiten, damit die Sicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung gewährleistet ist. In aller Regel müssen unterschiedliche Stellen bei der Beurteilung und Genehmigung einer Großveranstaltung beteiligt werden. Eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Stadt Oldenburg erleichtert allen Beteiligten die Arbeit.
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Diese ist separat beim Fachdienst Verkehrslenkung (sondernutzung[at]stadt-oldenburg.de) zu beantragen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Veranstaltungen
Voraussetzungen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Veranstaltungen
Bei Großveranstaltungen ist ein detailliertes Veranstaltungskonzept (einschließlich Rettungsdienst, Ordnungsdienst, Sanitätsdienst und so weiter) mit einer maßstabsgetreuen Aufplanung der Veranstaltungsfläche zu erstellen und der Stadt Oldenburg mindestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden.
Das Konzept sollte folgende Informationen bereithalten
- Wann soll die Veranstaltung stattfinden und wie lange soll sie dauern?
Tagsüber, nachts, ein- oder mehrtägig. Wichtig für die Einschätzung der Lärmemissionen (Nachbarschutz und so weiter) - Was ist das Ziel der Veranstaltung?
Brauchtum, Tradition, Kultur, Sport, Tanz, Geselligkeit, Live-Musik, Party, Feiern - Wie viele Gesamtbesucher sind zu erwarten?
Je nach Besucheranzahl sind gegebenenfalls weitere Erlaubnisse erforderlich. Kleinere Veranstaltung sind überschaubarer und benötigen in der Regel nicht so viel Zeit für die Planungsphase wie zum Beispiel ein Open-Air Konzert mit 1.000 Gästen. - Für welchen Personenkreis ist die Veranstaltung ausgerichtet?
Erwachsene, Jugendliche oder Kinder oder bestimmte Personengruppen - Wo findet die Veranstaltung statt?
Freies Feld, Scheune, Autohaus, Marktplatz oder Gaststätte. Je nach Veranstaltungsort sind gegebenenfalls weitere Erlaubnisse erforderlich. Für eine Feier auf dem Marktplatz benötigt man beispielsweise eine Erlaubnis für die Nutzung der öffentlichen Fläche, im Autohaus eine baurechtliche Genehmigung. - Besonderheiten der Veranstaltung?
Erfahrungen, Gegebenheiten und so weiter. - Was ist mit Versammlungen oder Demonstrationen?
Für die Anmeldung von Versammlungen oder Demonstrationen wenden Sie sich bitte direkt an den Zentralen Außendienst unter Telefon 0441 235-67.
Bei Großveranstaltungen ist ein detailliertes Veranstaltungskonzept (einschließlich Rettungsdienst, Ordnungsdienst, Sanitätsdienst und so weiter) mit einer maßstabsgetreuen Aufplanung der Veranstaltungsfläche zu erstellen und der Stadt Oldenburg mindestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden.
Das Konzept sollte folgende Informationen bereithalten
- Wann soll die Veranstaltung stattfinden und wie lange soll sie dauern?
Tagsüber, nachts, ein- oder mehrtägig. Wichtig für die Einschätzung der Lärmemissionen (Nachbarschutz und so weiter) - Was ist das Ziel der Veranstaltung?
Brauchtum, Tradition, Kultur, Sport, Tanz, Geselligkeit, Live-Musik, Party, Feiern - Wie viele Gesamtbesucher sind zu erwarten?
Je nach Besucheranzahl sind gegebenenfalls weitere Erlaubnisse erforderlich. Kleinere Veranstaltung sind überschaubarer und benötigen in der Regel nicht so viel Zeit für die Planungsphase wie zum Beispiel ein Open-Air Konzert mit 1.000 Gästen. - Für welchen Personenkreis ist die Veranstaltung ausgerichtet?
Erwachsene, Jugendliche oder Kinder oder bestimmte Personengruppen - Wo findet die Veranstaltung statt?
Freies Feld, Scheune, Autohaus, Marktplatz oder Gaststätte. Je nach Veranstaltungsort sind gegebenenfalls weitere Erlaubnisse erforderlich. Für eine Feier auf dem Marktplatz benötigt man beispielsweise eine Erlaubnis für die Nutzung der öffentlichen Fläche, im Autohaus eine baurechtliche Genehmigung. - Besonderheiten der Veranstaltung?
Erfahrungen, Gegebenheiten und so weiter. - Was ist mit Versammlungen oder Demonstrationen?
Für die Anmeldung von Versammlungen oder Demonstrationen wenden Sie sich bitte direkt an den Zentralen Außendienst unter Telefon 0441 235-67.
Rechtsgrundlage(n)
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Veranstaltungen
Auf dieser Seite können Sie Ihre Veranstaltung online anmelden.
Unter dem Reiter „Anträge/Formulare“ finden Sie die entsprechenden Formulare, um die Veranstaltung schriftlich anzumelden.
Auf dieser Seite können Sie Ihre Veranstaltung online anmelden.
Unter dem Reiter "Anträge/Formulare" finden Sie die entsprechenden Formulare, um die Veranstaltung schriftlich anzumelden.
Fristen
Anzeigefrist: 1 Woche (vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt))
Kosten
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Veranstaltungen
Sie beabsichtigen die Durchführung einer (Groß-)Veranstaltung? Bei Fragen steht Ihnen das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Oldenburg gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns über das ServiceCenter unter Telefon 0441 235-4444.
Sie beabsichtigen die Durchführung einer (Groß-)Veranstaltung? Bei Fragen steht Ihnen das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Oldenburg gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns über das ServiceCenter unter Telefon 0441 235-4444.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
veranstalten, Sondernutzung beantragen, Veranstaltungsgenehmigung, Veranstaltungen