Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Hinweise für Osnabrück: Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Im Landkreis Osnabrück haben die folgenden Städte, Gemeinden und Samtgemeinden eigene Straßenverkehrsbehörden:
Stadt Bramsche,
Stadt Georgsmarienhütte,
Stadt Melle,
Gemeinde Wallenhorst,
Samtgemeinde Artland,
Samtgemeinde Bersenbrück
Für das restliche Kreisgebiet ist der Landkreis Osnabrück zuständig.
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hannover-Linden Fischerhof
Linie:- S-Bahn: S 1, S 2 oder S 5
- Haltestelle: Telefunken
Linie:- Bus: Linie 300
- Haltestelle: Schünemannplatz
Linie:- Straßenbahn: Linie 3 oder 7
Kontakt
Internet
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.4 Verkehrslenkung und -überwachung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 15:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. 07:30 - 15:00 Uhr Do. 07:30 - 17:30 Uhr Fr. 07:30 - 15:00 Uhr
Kontakt
Fax: 0541 501-4411
E-Mail: Verkehrslenkung@Lkos.de
Kontaktperson
Herr Herz
Frau Jaschke
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO
Samtgemeinde Bersenbrück - Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bersenbrück, Markt
Linie:- Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1380
49589 Bersenbrück
Kontaktperson
Herr Matthias Netz
Bankverbindung
Samtgemeinde Bersenbrück
Empfänger: Samtgemeinde Bersenbrück
IBAN: DE28 2655 1540 0010 0035 98
BIC: NOLADE21BEB
Bankinstitut: Kreissparkasse Bersenbrück
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Fristen
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stichwörter
Verkehrsregelung, Verkehr regeln