Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.4 Verkehrslenkung und -überwachung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 15:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. 07:30 - 15:00 Uhr Do. 07:30 - 17:30 Uhr Fr. 07:30 - 15:00 Uhr
Kontakt
Fax: 0541 501-4411
E-Mail: Verkehrslenkung@Lkos.de
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Osnabrück (Niedersachsen)
- Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Genehmigung
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen
- Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
- Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für gemeinnützige Einrichtungen und soziale Dienste beantragen
- Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Gewerbetreibende und Freiberufler beantragen
- Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker und Pflegedienst beantragen
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
- Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr: Erteilung
- Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung
- Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
- Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
- Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Änderung