• Bohmte (Landkreis Osnabrück, Niedersachsen)
Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

Beschreibung

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.

Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
  • wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.

Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.

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Version

Technisch erstellt am 29.11.2022

Technisch geändert am 06.12.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt

Ansprechpartner

Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.4 Verkehrslenkung und -überwachung

Adresse

Hausanschrift

Am Schölerberg 1

49082 Osnabrück

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. 07:30 - 15:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. 07:30 - 15:00 Uhr Do. 07:30 - 17:30 Uhr Fr. 07:30 - 15:00 Uhr

Kontakt

Internet

Version

Technisch erstellt am 24.02.2015

Technisch geändert am 04.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.

Kosten

Die Entscheidung ergeht für Schwerbehinderte kostenfrei.

Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

Hinweise für Niedersachsen: Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch vor 2007

Version

Technisch erstellt am 17.08.2007

Technisch geändert am 06.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024