Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
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Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
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zuständige Stelle
Hinweise für Osnabrück: Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Im Landkreis Osnabrück haben die folgenden Städte, Gemeinden und Samtgemeinden eigene Straßenverkehrsbehörden:
Stadt Bramsche,
Stadt Georgsmarienhütte,
Stadt Melle,
Gemeinde Wallenhorst,
Samtgemeinde Artland,
Samtgemeinde Bersenbrück
Für das restliche Kreisgebiet ist der Landkreis Osnabrück zuständig.
Im Landkreis Osnabrück haben die folgenden Städte, Gemeinden und Samtgemeinden eigene Straßenverkehrsbehörden:
Stadt Bramsche,
Stadt Georgsmarienhütte,
Stadt Melle,
Gemeinde Wallenhorst,
Samtgemeinde Artland,
Samtgemeinde Bersenbrück
Für das restliche Kreisgebiet ist der Landkreis Osnabrück zuständig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.4 Verkehrslenkung und -überwachung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 15:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. 07:30 - 15:00 Uhr Do. 07:30 - 17:30 Uhr Fr. 07:30 - 15:00 Uhr
Kontakt
Fax: 0541 501-4411
E-Mail: Verkehrslenkung@Lkos.de
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe / im sozialen Dienst Tätige / Handelsvertreter
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO
Gemeinde Bad Laer - Fachbereich III Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Bad Laer, Rathaus
Bus: 466, 424, 426, 313
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Körperlich beeinträchtigte Personen melden sich bitte vorab im Bürgerbüro an.
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Gemeinde Bad Laer
Empfänger: Gemeinde Bad Laer
IBAN: DE27 2655 0105 0001 2004 68
BIC: NOLADE22
Bankinstitut: Sparkasse Osnabrück
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Hinweise für Osnabrück: Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Fachlich freigegeben durch FD 5 - Abt. 5.1 Verkehrslenkung
Stichwörter
Sondernutzungen, Straßenfest, Container im öffentlichen Verkehrsraum, Veranstaltungen, Baustelleneinrichtung, Verkehrsregelung, Baustellenabsicherung, Verkehr regeln