Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Beschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Hinweise für Melle: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Der Parkausweis wird von der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Der Parkausweis wird von der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.
Online-Dienst
Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Melle: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Bitte wenden Sie sich die Straßenverkehrsabteilung der Stadt Melle.
Bitte wenden Sie sich die Straßenverkehrsabteilung der Stadt Melle.
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.4 Verkehrslenkung und -überwachung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 15:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. 07:30 - 15:00 Uhr Do. 07:30 - 17:30 Uhr Fr. 07:30 - 15:00 Uhr
Kontakt
Fax: 0541 501-4411
E-Mail: Verkehrslenkung@Lkos.de
Internet
Formulare
Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) und für Blinde (Merkmal Bl) (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union
Information zur Benutzung des EU-einheitlichen Behindertenparkausweises
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie / Phokomelie / vgl. Funktionseinschränkungen sowie für Blinde Menschen
Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. - Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Beratungszeiten: (Termin erforderlich) Mo. - Di. 14.00 bis 16.00 Uhr Do. 14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05422 965-0
Kontaktperson
Frau Niederwestberg
Frau Voss
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Hinweise für Melle: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Der Parkausweis wird Ihnen zeitnah zugesandt.
Der Parkausweis wird Ihnen zeitnah zugesandt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Melle: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Hinweise für Melle: Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Schwerbehindertenausweis allein noch keine Ausnahmeregelungen zum Parken in Anspruch nehmen dürfen. Erst wenn Sie über den blauen Parkausweis für Schwerbehinderte verfügen und dieser im Fahrzeug gut sichtbar ausliegt, dürfen Sie die Behindertenparkplätze nutzen oder die anderen Sonderrechte in Anspruch nehmen.
Über weitere Möglichkeiten, Parkerleichterungen in Anspruch nehmen zu können, informiert Sie die Straßenverkehrsabteilung der Stadt Melle.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Schwerbehindertenausweis allein noch keine Ausnahmeregelungen zum Parken in Anspruch nehmen dürfen. Erst wenn Sie über den blauen Parkausweis für Schwerbehinderte verfügen und dieser im Fahrzeug gut sichtbar ausliegt, dürfen Sie die Behindertenparkplätze nutzen oder die anderen Sonderrechte in Anspruch nehmen.
Über weitere Möglichkeiten, Parkerleichterungen in Anspruch nehmen zu können, informiert Sie die Straßenverkehrsabteilung der Stadt Melle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stichwörter
Schwerbehindertenparkplatz, Schwerbehindertenparkausweis, Fußgängerzone befahren, rosa, parken, Handwerker, Antrag auf Parkerleichterung, orange, blau, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung