Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Beschreibung
Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Verkehrsordnungswidrigkeiten
Die Stadt Oldenburg ahndet die im Stadtgebiet begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr. Die festgestellten Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarngeld oder Bußgeld geahndet.
Anhörung
Bei Ordnungswidrigkeiten im Bußgeldbereich werden Sie zunächst angehört. Die Anhörung erfolgt vor Ort durch die Polizei oder schriftlich durch die Bußgeldstelle.
Steht für die Bußgeldstelle fest, dass der Halter/die Halterin des Fahrzeugs nicht die verantwortliche Fahrerin/der verantwortliche Fahrer ist, bekommt die Halterin/der Halter einen Zeugenfragebogen zugeschickt. Sollte sich die Halterin/der Halter weigern, Angaben zum Fahrzeugführer zu machen, so ist die Konsequenz die Auferlegung eines Fahrtenbuches.
Bußgeldbescheid
Wird die verantwortliche fahrzeugführende Person ermittelt, so kommt es zum Erlass eines Bußgeldbescheides. Im Bußgeldbescheid sind alle Sanktionen verzeichnet:
Bußgeld
Gebühren
Auslagen
Punkte, die ins Verkehrszentralregister eingetragen werden,
Gegebenenfalls Fahrverbot
Bußgeldbescheide werden mit Zustellurkunden verschickt, so dass die Ankunft des Briefes durch die Postzusteller dokumentiert wird.
Fahrverbot
In der Regel muss der Führerschein nicht sofort, sondern kann innerhalb von vier Monaten nach Bestandskraft des Bußgeldbescheides bei der jeweils zuständigen Bußgeldstelle abgegeben werden.
Eine Stückelung des Fahrverbots (beispielsweise zwei mal zwei Wochen anstatt einem Monat) ist nicht möglich.
Online-Dienst
Verkehrsordnungswidrigkeiten: Anhörung und Zahlung online
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Verkehrsordnungswidrigkeiten
Wurde eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, dann können Sie online in wenigen Schritten Angaben zu der Person und zu der Sache der Ordnungswidrigkeit zu machen, die Ihnen in der Anhörung/Verwarnung vorgeworfen wird.
Dieses Angebot kann auch für die Beantwortung des Zeugenfragebogens sowie für die Online-Zahlung genutzt werden.
Die Anmeldung erfolgt mit der Kennung und dem Passwort, die Sie auf der zugesendeten Anhörung finden. Die Zugangsdaten sind zwei Wochen gültig und können anschließend nicht mehr verwendet werden.
Nach erfolgter Anmeldung haben Sie entweder die Möglichkeit das Verfahren durch Zahlung des Verwarngeldes abzuschließen oder die erforderlichen Daten auszufüllen und Angaben zum Sachverhalt zu machen. Anschließend können Sie einen Nachweis für Ihre Unterlagen ausdrucken. Sollten Sie sich in einem Bußgeldverfahren befinden, können Sie diese Funktion lediglich nutzen, um Angaben zur Sache zu machen oder Ihre persönlichen Daten zu bestätigen (Anhörung). Das Bußgeld kann erst nach Erlass eines Bußgeldbescheides bezahlt werden.
Sobald Sie die notwendigen persönlichen Daten und Angaben zur Sache auf diesem Wege übermittelt haben, beziehungsweise die Verwarnung bezahlt haben, erübrigt sich die Rücksendung unseres Schreibens.
Selbstverständlich können Sie sich bei einer umfangreicheren Stellungnahme mit weiteren Unterlagen (Fotos, Kopien und so weiter) auch gerne an die Stadt Oldenburg, Bußgeldstelle, Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg oder über die E-Mail-Adresse bussgeld[at]stadt-oldenburg.de an uns wenden.
Sollten Sie das Verwarngeldangebot annehmen und den ausgewiesenen Betrag überweisen, ist das Ausfüllen der Online-Anhörung nicht mehr erforderlich.
Fristen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Verkehrsordnungswidrigkeiten
Ein Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheides schriftlich, per Fax oder zur Niederschrift bei der jeweils zuständigen Bußgeldstelle eingelegt werden.
Kosten
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Verkehrsordnungswidrigkeiten
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten, für die im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog eine Geldbuße bis 60 Euro vorgesehen ist, wird ein Verwarngeld angeboten. Sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 60 Euro oder mehr für die begangene Verkehrsordnungswidrigkeit vor, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In einem Bußgeldverfahren kommen neben der Geldbuße noch die Gebühren und Auslagen der Verwaltung als Kosten hinzu. Zudem werden bei der Festlegung der Höhe der Geldbuße gegebenenfalls noch die Voreintragungen aus dem Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg) berücksichtigt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
SOD, Kontrolle Parkplatz, Messbeamte, Blitz, Verwarngeld, Widerspruch, Einspruch, Städtischer Ordnungsdienst, Bußgeldstelle, Politesse