Jagdschein: Ausstellung
Beschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.
Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.
Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.
Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Jagdschein beantragen
Wer in Deutschland zur Jagd gehen möchte, benötigt zunächst einen gültigen Jagdschein. Dieser setzt eine bestandene Jägerinnen- oder Jägerprüfung voraus.
Eine Ausbildung zur Vorbereitung auf die Prüfung wird sowohl von der Jägerschaft der Stadt Oldenburg wie auch von anderen privaten Ausbilderinnen und Ausbildern angeboten.
Die Zulassung zur Prüfung ist bei dem Team Allgemeine Gefahrenabwehr zu beantragen. Mit der bestandenen Prüfung kann der Jagdschein ausgestellt werden, welcher die Beteiligung an der Jagd und den Erwerb der dafür benötigten Waffen genehmigt.
Auch in einer Großstadt besteht grundsätzlich für die Jagdausübungsberechtigten die Befugnis, wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
Das gesamte Stadtgebiet ist in 15 Jagdbezirke eingeteilt.
Wer in Deutschland zur Jagd gehen möchte, benötigt zunächst einen gültigen Jagdschein. Dieser setzt eine bestandene Jägerinnen- oder Jägerprüfung voraus.
Eine Ausbildung zur Vorbereitung auf die Prüfung wird sowohl von der Jägerschaft der Stadt Oldenburg wie auch von anderen privaten Ausbilderinnen und Ausbildern angeboten.
Die Zulassung zur Prüfung ist bei dem Team Allgemeine Gefahrenabwehr zu beantragen. Mit der bestandenen Prüfung kann der Jagdschein ausgestellt werden, welcher die Beteiligung an der Jagd und den Erwerb der dafür benötigten Waffen genehmigt.
Auch in einer Großstadt besteht grundsätzlich für die Jagdausübungsberechtigten die Befugnis, wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
Das gesamte Stadtgebiet ist in 15 Jagdbezirke eingeteilt.
Online-Dienst
Jagdschein online beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Paypal
- Mastercard
- Visa Karte
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.
Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Jagdschein beantragen
Der Jagdschein kann bei der Stadt Oldenburg, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Allgemeine Gefahrenabwehr beantragt werden.
Hinweis - Die Erlaubnis, tatsächlich in einem Revier zu jagen, setzt die Zustimmung des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten (Inhaberin/Inhaber einer Eigenjagd oder Pächterin/Pächter einer Gemeinschaftsjagd) voraus.
Der Jagdschein kann bei der Stadt Oldenburg, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Allgemeine Gefahrenabwehr beantragt werden.
Hinweis - Die Erlaubnis, tatsächlich in einem Revier zu jagen, setzt die Zustimmung des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten (Inhaberin/Inhaber einer Eigenjagd oder Pächterin/Pächter einer Gemeinschaftsjagd) voraus.
Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
- Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung
Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Jagdschein beantragen
Bei erstmaliger Ausstellung
- Passfoto
- Versicherungsnachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung
- Nachweis über bestandene Jägerprüfung oder bereits ausgestellten Jagdschein
Bei Verlängerung
- Versicherungsnachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung
- Nachweis über bestandene Jägerprüfung oder bereits ausgestellten Jagdschein
Bei erstmaliger Ausstellung
- Passfoto
- Versicherungsnachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung
- Nachweis über bestandene Jägerprüfung oder bereits ausgestellten Jagdschein
Bei Verlängerung
- Versicherungsnachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung
- Nachweis über bestandene Jägerprüfung oder bereits ausgestellten Jagdschein
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Jagdschein beantragen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Jagdschein beantragen
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Jagdschein beantragen
Sie können den Jagdschein
- online,
- persönlich oder
- schriftlich
beantragen.
Nach positiver Beurteilung der erforderlichen Zuverlässigkeitsabfragen wird der Jagdschein erteilt beziehungsweise verlängert. Das Verfahren ist in der Regel innerhalb von 3 Wochen abgeschlossen.
Wenn der Antrag online oder schriftlich gestellt wurde, muss die Abholung immer persönlich erfolgen.
Eine Beantragung für das neue Jagdjahr kann ab dem 1. Februar erfolgen.
Sie können den Jagdschein
- online,
- persönlich oder
- schriftlich
beantragen.
Nach positiver Beurteilung der erforderlichen Zuverlässigkeitsabfragen wird der Jagdschein erteilt beziehungsweise verlängert. Das Verfahren ist in der Regel innerhalb von 3 Wochen abgeschlossen.
Wenn der Antrag online oder schriftlich gestellt wurde, muss die Abholung immer persönlich erfolgen.
Eine Beantragung für das neue Jagdjahr kann ab dem 1. Februar erfolgen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Jagdschein beantragen
Gültigkeit
Ein Jagdschein kann entweder als
- Tagesjagdschein für 14 aufeinander folgende Tage,
- Jahresjagdschein für ein Jagdjahr (01.04. bis 31.03. des Folgejahres) oder als
- Drei-Jahresjagdschein für drei Jagdjahre
ausgestellt werden.
Verlängerung
Eine Verlängerung kann nur bei der Behörde erfolgen, in dessen Bezirk man seinen Hauptwohnsitz hat.
- Ein einmal ausgestellter Jagdschein kann maximal fünf Mal verlängert werden.
Gültigkeit
Ein Jagdschein kann entweder als
- Tagesjagdschein für 14 aufeinander folgende Tage,
- Jahresjagdschein für ein Jagdjahr (01.04. bis 31.03. des Folgejahres) oder als
- Drei-Jahresjagdschein für drei Jagdjahre
ausgestellt werden.
Verlängerung
Eine Verlängerung kann nur bei der Behörde erfolgen, in dessen Bezirk man seinen Hauptwohnsitz hat.
- Ein einmal ausgestellter Jagdschein kann maximal fünf Mal verlängert werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Jagdschein beantragen
- Tagesjagdschein 30 Euro
- Jahresjagdschein 90 Euro
- Drei-Jahresjagdschein 220 Euro
Bei einer Verlängerung fallen die gleichen Gebühren wie auch bei der erstmaligen Ausstellung an.
- Tagesjagdschein 30 Euro
- Jahresjagdschein 90 Euro
- Drei-Jahresjagdschein 220 Euro
Bei einer Verlängerung fallen die gleichen Gebühren wie auch bei der erstmaligen Ausstellung an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.05.2010
Stichwörter
Jagderlaubnis, Jagdpachtvertrag, Jagdgenehmigung, Jagen, Jagdausübung, Jagdeinladung