Jagdschein Erteilung

    Jagdschein: Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

    Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

    Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.

    Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Jagdschein beantragen

    Allgemeine Informationen

    Wer in Deutschland zur Jagd gehen möchte, benötigt zunächst einen gültigen Jagdschein. Dieser setzt eine bestandene Jägerinnen- oder Jägerprüfung voraus.

    Eine Ausbildung zur Vorbereitung auf die Prüfung wird sowohl von der Jägerschaft der Stadt Oldenburg wie auch von anderen privaten Ausbilderinnen und Ausbildern angeboten.

    Die Zulassung zur Prüfung ist bei dem Team Allgemeine Gefahrenabwehr zu beantragen. Mit der bestandenen Prüfung kann der Jagdschein ausgestellt werden, welcher die Beteiligung an der Jagd und den Erwerb der dafür benötigten Waffen genehmigt.

    Auch in einer Großstadt besteht grundsätzlich für die Jagdausübungsberechtigten die Befugnis, wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.

    Das gesamte Stadtgebiet ist in 15 Jagdbezirke eingeteilt.



    Allgemeine Informationen

    Wer in Deutschland zur Jagd gehen möchte, benötigt zunächst einen gültigen Jagdschein. Dieser setzt eine bestandene Jägerinnen- oder Jägerprüfung voraus.

    Eine Ausbildung zur Vorbereitung auf die Prüfung wird sowohl von der Jägerschaft der Stadt Oldenburg wie auch von anderen privaten Ausbilderinnen und Ausbildern angeboten.

    Die Zulassung zur Prüfung ist bei dem Team Allgemeine Gefahrenabwehr zu beantragen. Mit der bestandenen Prüfung kann der Jagdschein ausgestellt werden, welcher die Beteiligung an der Jagd und den Erwerb der dafür benötigten Waffen genehmigt.

    Auch in einer Großstadt besteht grundsätzlich für die Jagdausübungsberechtigten die Befugnis, wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.

    Das gesamte Stadtgebiet ist in 15 Jagdbezirke eingeteilt.



    Online-Dienst

    Jagdschein online beantragen

    ID: L100040_557161018

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Paypal
    • Mastercard
    • Visa Karte

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

    Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Jagdschein beantragen

    Der Jagdschein kann bei der Stadt Oldenburg, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Allgemeine Gefahrenabwehr beantragt werden.

    Hinweis - Die Erlaubnis, tatsächlich in einem Revier zu jagen, setzt die Zustimmung des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten (Inhaberin/Inhaber einer Eigenjagd oder Pächterin/Pächter einer Gemeinschaftsjagd) voraus.

    Der Jagdschein kann bei der Stadt Oldenburg, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Allgemeine Gefahrenabwehr beantragt werden.

    Hinweis - Die Erlaubnis, tatsächlich in einem Revier zu jagen, setzt die Zustimmung des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten (Inhaberin/Inhaber einer Eigenjagd oder Pächterin/Pächter einer Gemeinschaftsjagd) voraus.

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2055

    E-Mail: ordnung@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Der Fachdienst ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören die Abwehr von Gefahren, Waffenangelegenheiten, Jagd- und Fischereiwesen, Betrieb des Tierheimes und das Marktwesen (Wochenmärkte, Vergnügungsmärkte), das kommunale Gewerberecht (Gewerbean- und -abmeldungen, Reisegewerbekarten, Handwerksrecht, Überwachung von Gaststätten) und die Erteilung von Verwarnungen oder der Erlass von Bußgeldbescheiden bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

    • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
    • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
    • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

    Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Jagdschein beantragen

    Bei erstmaliger Ausstellung

    • Passfoto
    • Versicherungsnachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung
    • Nachweis über bestandene Jägerprüfung oder bereits ausgestellten Jagdschein


    Bei Verlängerung

    • Versicherungsnachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung
    • Nachweis über bestandene Jägerprüfung oder bereits ausgestellten Jagdschein

    Bei erstmaliger Ausstellung

    • Passfoto
    • Versicherungsnachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung
    • Nachweis über bestandene Jägerprüfung oder bereits ausgestellten Jagdschein


    Bei Verlängerung

    • Versicherungsnachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung
    • Nachweis über bestandene Jägerprüfung oder bereits ausgestellten Jagdschein

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Jagdschein beantragen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Jagdschein beantragen

    Sie können den Jagdschein

    • online,
    • persönlich oder
    • schriftlich

    beantragen.

    Nach positiver Beurteilung der erforderlichen Zuverlässigkeitsabfragen wird der Jagdschein erteilt beziehungsweise verlängert. Das Verfahren ist in der Regel innerhalb von 3 Wochen abgeschlossen.

    Wenn der Antrag online oder schriftlich gestellt wurde, muss die Abholung immer persönlich erfolgen.

    Eine Beantragung für das neue Jagdjahr kann ab dem 1. Februar erfolgen.

    Sie können den Jagdschein

    • online,
    • persönlich oder
    • schriftlich

    beantragen.

    Nach positiver Beurteilung der erforderlichen Zuverlässigkeitsabfragen wird der Jagdschein erteilt beziehungsweise verlängert. Das Verfahren ist in der Regel innerhalb von 3 Wochen abgeschlossen.

    Wenn der Antrag online oder schriftlich gestellt wurde, muss die Abholung immer persönlich erfolgen.

    Eine Beantragung für das neue Jagdjahr kann ab dem 1. Februar erfolgen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Jagdschein beantragen

    Gültigkeit

    Ein Jagdschein kann entweder als

    • Tagesjagdschein für 14 aufeinander folgende Tage,
    • Jahresjagdschein für ein Jagdjahr (01.04. bis 31.03. des Folgejahres) oder als
    • Drei-Jahresjagdschein für drei Jagdjahre

    ausgestellt werden.

    Verlängerung

    Eine Verlängerung kann nur bei der Behörde erfolgen, in dessen Bezirk man seinen Hauptwohnsitz hat.

    • Ein einmal ausgestellter Jagdschein kann maximal fünf Mal verlängert werden.

    Gültigkeit

    Ein Jagdschein kann entweder als

    • Tagesjagdschein für 14 aufeinander folgende Tage,
    • Jahresjagdschein für ein Jagdjahr (01.04. bis 31.03. des Folgejahres) oder als
    • Drei-Jahresjagdschein für drei Jagdjahre

    ausgestellt werden.

    Verlängerung

    Eine Verlängerung kann nur bei der Behörde erfolgen, in dessen Bezirk man seinen Hauptwohnsitz hat.

    • Ein einmal ausgestellter Jagdschein kann maximal fünf Mal verlängert werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Jagdschein beantragen

    • Tagesjagdschein 30 Euro
    • Jahresjagdschein 90 Euro
    • Drei-Jahresjagdschein 220 Euro

    Bei einer Verlängerung fallen die gleichen Gebühren wie auch bei der erstmaligen Ausstellung an.

    • Tagesjagdschein 30 Euro
    • Jahresjagdschein 90 Euro
    • Drei-Jahresjagdschein 220 Euro

    Bei einer Verlängerung fallen die gleichen Gebühren wie auch bei der erstmaligen Ausstellung an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Jagderlaubnis, Jagdpachtvertrag, Jagdgenehmigung, Jagen, Jagdausübung, Jagdeinladung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)