Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienst

    Link zum Online Antrag

    ID: L100040_480673835

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2022

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Steueramt (2.3)

    Beschreibung

    Die Abteilung Steueramt des Fachbereiches Finanzen ist im Wesentlichen zuständig für die Erhebung bzw. Veranlagung aller Steuern (Grundsteuern, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungsteuer und Übernachtungsteuer) auf kommunaler Ebene.

    Die erhobenen Steuern sind allgemeine Deckungsmittel und dienen der Finanzierung des städtischen Haushalts.
    Die Hebesätze betragen seit 01.01.2017:
    430 v. H. für die Grundsteuer A,
    505 v. H. für die Grundsteuer B und
    420 v. H. für die Gewerbesteuer

    Die Steuersätze für alle übrigen Steuern entnehmen Sie bitte den Satzungen, die Sie im Ortsrecht finden.

    Darüber hinaus hat die Stadt Cuxhaven mit Wirkung zum 01.08.2001 den Fremdenverkehrsbeitrag zur Deckung des Aufwandes für die Fremdenverkehrswerbung eingeführt. Ab 01.01.2018 heißt der Fremdenverkehrsbeitrag Tourismusbeitrag.
    Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus in der Stadt Cuxhaven unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

    Des Weiteren ist die Abteilung Steueramt verantwortlich für die Erhebung der Gästebeiträge, die bis 31.12.2017 Kurbeiträge hießen. Die Beitragssatzungen finden Sie ebenfalls im Ortsrecht.

    Daneben werden im Auftrage des Cuxhavener Deichverbandes und des Regiebetriebes „Technische Dienste Cuxhaven“ Deichverbandsbeiträge und Straßenreinigungsgebühren erhoben.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    27472 Cuxhaven

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2021

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    27472 Cuxhaven

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 680

    27456 Cuxhaven

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 700-0

    Fax: 04721 700-901

    E-Mail: info@cuxhaven.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2008

    Technisch geändert am 21.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024