Steueramt (2.3)

Beschreibung

Die Abteilung Steueramt des Fachbereiches Finanzen ist im Wesentlichen zuständig für die Erhebung bzw. Veranlagung aller Steuern (Grundsteuern, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungsteuer und Übernachtungsteuer) auf kommunaler Ebene.

Die erhobenen Steuern sind allgemeine Deckungsmittel und dienen der Finanzierung des städtischen Haushalts.
Die Hebesätze betragen seit 01.01.2017:
430 v. H. für die Grundsteuer A,
505 v. H. für die Grundsteuer B und
420 v. H. für die Gewerbesteuer

Die Steuersätze für alle übrigen Steuern entnehmen Sie bitte den Satzungen, die Sie im Ortsrecht finden.

Darüber hinaus hat die Stadt Cuxhaven mit Wirkung zum 01.08.2001 den Fremdenverkehrsbeitrag zur Deckung des Aufwandes für die Fremdenverkehrswerbung eingeführt. Ab 01.01.2018 heißt der Fremdenverkehrsbeitrag Tourismusbeitrag.
Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus in der Stadt Cuxhaven unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

Des Weiteren ist die Abteilung Steueramt verantwortlich für die Erhebung der Gästebeiträge, die bis 31.12.2017 Kurbeiträge hießen. Die Beitragssatzungen finden Sie ebenfalls im Ortsrecht.

Daneben werden im Auftrage des Cuxhavener Deichverbandes und des Regiebetriebes "Technische Dienste Cuxhaven" Deichverbandsbeiträge und Straßenreinigungsgebühren erhoben.

Adresse

Hausanschrift

Rathausstraße 1

27472 Cuxhaven

Kontakt

Internet

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 16.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de