Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Anmeldung

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

    Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

    Hinweise für Cuxhaven: Hundehaltung Anmeldung

    Sie finden unseren Online Antrag hier oder unter dem Punkt "+ Formulare, Unterlagen und weitere Informationen".

    Online-Dienst

    Zur Hundehaltung Anmeldung online

    ID: L100040_480670809

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

    Ansprechpartner

    Steueramt (2.3)

    Beschreibung

    Die Abteilung Steueramt des Fachbereiches Finanzen ist im Wesentlichen zuständig für die Erhebung bzw. Veranlagung aller Steuern (Grundsteuern, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungsteuer und Übernachtungsteuer) auf kommunaler Ebene.

    Die erhobenen Steuern sind allgemeine Deckungsmittel und dienen der Finanzierung des städtischen Haushalts.
    Die Hebesätze betragen seit 01.01.2017:
    430 v. H. für die Grundsteuer A,
    505 v. H. für die Grundsteuer B und
    420 v. H. für die Gewerbesteuer

    Die Steuersätze für alle übrigen Steuern entnehmen Sie bitte den Satzungen, die Sie im Ortsrecht finden.

    Darüber hinaus hat die Stadt Cuxhaven mit Wirkung zum 01.08.2001 den Fremdenverkehrsbeitrag zur Deckung des Aufwandes für die Fremdenverkehrswerbung eingeführt. Ab 01.01.2018 heißt der Fremdenverkehrsbeitrag Tourismusbeitrag.
    Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus in der Stadt Cuxhaven unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.

    Des Weiteren ist die Abteilung Steueramt verantwortlich für die Erhebung der Gästebeiträge, die bis 31.12.2017 Kurbeiträge hießen. Die Beitragssatzungen finden Sie ebenfalls im Ortsrecht.

    Daneben werden im Auftrage des Cuxhavener Deichverbandes und des Regiebetriebes "Technische Dienste Cuxhaven" Deichverbandsbeiträge und Straßenreinigungsgebühren erhoben.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    27472 Cuxhaven

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 680

    27456 Cuxhaven

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    27472 Cuxhaven

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathausinnenhof
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathausstraße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Grandauerstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathausstraße
      Anzahl: 18  Gebühren: k.A.
    • Mutter- und Kindparkplatz: Rathaus-Innenhof über Grandauerstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathausplatz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04721 700-0

    Fax: 04721 700-901

    E-Mail: info@cuxhaven.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English