Hundehaltung Anmeldung
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Hinweise für Cuxhaven: Hundehaltung Anmeldung
Sie finden unseren Online Antrag hier oder unter dem Punkt "+ Formulare, Unterlagen und weitere Informationen".
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Ansprechpartner
Steueramt (2.3)
Beschreibung
Die Abteilung Steueramt des Fachbereiches Finanzen ist im Wesentlichen zuständig für die Erhebung bzw. Veranlagung aller Steuern (Grundsteuern, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungsteuer und Übernachtungsteuer) auf kommunaler Ebene.
Die erhobenen Steuern sind allgemeine Deckungsmittel und dienen der Finanzierung des städtischen Haushalts.
Die Hebesätze betragen seit 01.01.2017:
430 v. H. für die Grundsteuer A,
505 v. H. für die Grundsteuer B und
420 v. H. für die Gewerbesteuer
Die Steuersätze für alle übrigen Steuern entnehmen Sie bitte den Satzungen, die Sie im Ortsrecht finden.
Darüber hinaus hat die Stadt Cuxhaven mit Wirkung zum 01.08.2001 den Fremdenverkehrsbeitrag zur Deckung des Aufwandes für die Fremdenverkehrswerbung eingeführt. Ab 01.01.2018 heißt der Fremdenverkehrsbeitrag Tourismusbeitrag.
Beitragspflichtig sind alle selbständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Tourismus in der Stadt Cuxhaven unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.
Des Weiteren ist die Abteilung Steueramt verantwortlich für die Erhebung der Gästebeiträge, die bis 31.12.2017 Kurbeiträge hießen. Die Beitragssatzungen finden Sie ebenfalls im Ortsrecht.
Daneben werden im Auftrage des Cuxhavener Deichverbandes und des Regiebetriebes "Technische Dienste Cuxhaven" Deichverbandsbeiträge und Straßenreinigungsgebühren erhoben.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 04721 700-905
Kontaktperson
Marcus Krage
Alina Sprenger
Carola Sperling
Christian Schwacke (stellv. Abteilungsleitung)
Claudia Schult
Alexander Schmidt
Nadine Pohlmann
Astrid Kock
Sven Hoppe
Christine Ferranti
Marina Butt
Meinhard Böhnke (Abteilungsleitung)
Ann-Katrin Appiarius
Sarah Rothe
Ryve Etemaj
Internet
Einheitsgemeinde Cuxhaven, Große selbständige Stadt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 680
27456 Cuxhaven
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathausinnenhof
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Grandauerstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausstraße
Anzahl: 18 Gebühren: k.A. - Mutter- und Kindparkplatz: Rathaus-Innenhof über Grandauerstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08.30 - 12.30 Uhr Di. und Do. 14.30 - 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2013
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Tierhaltung