Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Beschreibung

    Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins.

    Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Dasselbe gilt für die niedersächsischen Küstengewässer der Weser.

    Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
    Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Angelfischereiverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fischereischein

    Allgemeine Informationen

    Für die Ausübung des Angelsports benötigen Sie zwei Erlaubnisse:

    • einen Fischereischein sowie
    • einen Fischereierlaubnisschein


    Allgemeine Informationen

    Für die Ausübung des Angelsports benötigen Sie zwei Erlaubnisse:

    • einen Fischereischein sowie
    • einen Fischereierlaubnisschein


    Online-Dienst

    Fischereischein online beantragen

    ID: L100040_481689258

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa Karte
    • Paypal
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2055

    E-Mail: ordnung@stadt-oldenburg.de

    Formulare

    Antrag auf Neuausstellung eines Fischereischeines

    Weitere Informationen

    Der Fachdienst ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören die Abwehr von Gefahren, Waffenangelegenheiten, Jagd- und Fischereiwesen, Betrieb des Tierheimes und das Marktwesen (Wochenmärkte, Vergnügungsmärkte), das kommunale Gewerberecht (Gewerbean- und -abmeldungen, Reisegewerbekarten, Handwerksrecht, Überwachung von Gaststätten) und die Erteilung von Verwarnungen oder der Erlass von Bußgeldbescheiden bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022

    Technisch geändert am 16.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
    • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Personalausweis
    • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
      • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fischereischein

    Für die Ausstellung des Fischereischeins werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Fischerprüfungszeugnis oder
    • Küstenfischerpatent
    • Lichtbild
    • Personalausweis

    Für die Ausstellung des Fischereischeins werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Fischerprüfungszeugnis oder
    • Küstenfischerpatent
    • Lichtbild
    • Personalausweis

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres
    • abgelegte Fischerprüfung, entweder
      • bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder
      • wie in einem anderen Bundesland vorgeschrieben oder
      • abgelegte Prüfung als Berufsfischer
    • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
      • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fischereischein

    • Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben.
    • Vollendung des 14. Lebensjahres
    • bei minderjährigen Personen muss die Einwilligung der Sorgeberechtigten  vorliegen
    • Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben.
    • Vollendung des 14. Lebensjahres
    • bei minderjährigen Personen muss die Einwilligung der Sorgeberechtigten vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fischereischein

    Fischereischein

    Die Beantragung kann

    • online auf dieser Seite oder
    • persönlich

    erfolgen.

    Eine schriftliche Beantragung ist nicht möglich.

    Der Fischereischein ist drei Tage nach Antragstellung abholbereit.

    Fischereierlaubnisschein

    Der Fischereierlaubnisschein, der beim Angeln stets mit dem Fischereischein mitzuführen ist, wird vom jeweiligen Fischereiberechtigten oder Fischereipächter (Angelvereine und Weitere) ausgegeben.

    Fischereischein

    Die Beantragung kann

    • online auf dieser Seite oder
    • persönlich

    erfolgen.

    Eine schriftliche Beantragung ist nicht möglich.

    Der Fischereischein ist drei Tage nach Antragstellung abholbereit.

    Fischereierlaubnisschein

    Der Fischereierlaubnisschein, der beim Angeln stets mit dem Fischereischein mitzuführen ist, wird vom jeweiligen Fischereiberechtigten oder Fischereipächter (Angelvereine und Weitere) ausgegeben.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fischereischein

    Der Fischereischein ist unbefristet gültig.

    Der Fischereischein ist unbefristet gültig.

    Kosten

    Abgabe 45.0 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Fischereischein

    Für die Ausstellung des Fischereischeins wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45 Euro erhoben. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.

    Für die Ausstellung des Fischereischeins wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45 Euro erhoben. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.

    Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.

    Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 31.01.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Angelerlaubnis, Angelschein, Angelgenehmigung, Angeln, Fischen, Sportangler, Fischereischein Beantragung, Binnenfischerei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024