Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Beschreibung
Sie können als veranstaltende Person Ihre festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern lassen.
In dringenden Fällen kann die zuständige Behörde vorübergehend die Zeit, Öffnungszeiten und den Platz der Veranstaltung abweichend von der Festsetzung regeln.
Mit Hilfe eines formlosen Antrages, können Sie die Festsetzung bei der zuständigen Stelle ändern lassen. In diesem sollten zur Zuordnung die folgenden Angaben getätigt werden:
Angaben zur veranstaltenden Person
Bezeichnung der Veranstaltung
Anschrift der Veranstaltung
Begründung der Änderung
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Sie haben bereits die Festsetzung eines Jahr- oder Spezialmarktes, eines Großmarktes, einer Messe oder einer Ausstellung beantragt und möchten nun Änderungen vornehmen?
Auf dieser Seite können Sie die Änderungen der vorgenannten Veranstaltung ergänzen beziehungsweise hinzufügen.
Sie haben bereits die Festsetzung eines Jahr- oder Spezialmarktes, eines Großmarktes, einer Messe oder einer Ausstellung beantragt und möchten nun Änderungen vornehmen?
Auf dieser Seite können Sie die Änderungen der vorgenannten Veranstaltung ergänzen beziehungsweise hinzufügen.
Online-Dienst
Messen, Ausstellungen oder Märkte - Änderung oder Aufhebung der Veranstaltung online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt grds. bei dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Bei Wochenmärkten liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne während der Öffnungszeiten telefonisch unter 0441 235 – 3076 oder per E-Mail unter ordnung[at]stadt-oldenburg.de zur Verfügung.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne während der Öffnungszeiten telefonisch unter 0441 235 - 3076 oder per E-Mail unter ordnung[at]stadt-oldenburg.de zur Verfügung.
Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
gegebenenfalls Unterlagen, die Änderungen der Veranstaltung belegen.
gegebenenfalls Unterlagen, die Änderungen der Veranstaltung belegen.
Voraussetzungen
Ihre Veranstaltung muss eine genehmigte Festsetzung besitzen.
Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:
Messe
Ausstellung
Großmarkt
Wochenmarkt
Spezialmarkt
Jahrmarkt
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Die Festsetzung eines Jahr- oder Spezialmarktes, eines Großmarktes, einer Messe oder einer Ausstellung wurde bereits beantragt.
Die Festsetzung eines Jahr- oder Spezialmarktes, eines Großmarktes, einer Messe oder einer Ausstellung wurde bereits beantragt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 69b Änderung und Aufhebung der Festsetzung (GewO)
- § 64 Messe (GewO)
- § 65 Ausstellung (GewO)
- § 66 Großmarkt (GewO)
- § 67 Wochenmarkt (GewO)
- § 68 Spezialmarkt und Jahrmarkt (GewO)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Verfahrensablauf
Damit Sie die Festsetzung einer Veranstaltung ändern können, müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Diesen Antrag können Sie formlos schriftlich oder online stellen.
Schriftlicher Ablauf:
Sie erstellen einen formlosen Antrag und senden ihn postalisch oder per E-Mail an die zuständige Behörde.
Bei Rückfragen oder Unvollständigkeit nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit Ihnen auf.
Nach der Prüfung geht Ihnen ein Bescheid zu.
Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
Online-Dienst Ablauf:
Sie rufen den Online Dienst auf.
Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab. Die Übermittlung an die zuständige Stelle passiert automatisch.
Die restlichen Schritte gleichen dem schriftlichen Ablauf.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Eine Festsetzung berechtigt zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung. Werden festgesetzte Jahr- oder Spezialmärkte, Großmärkte, Messen oder Ausstellungen nicht oder nicht mehr durchgeführt, so muss die Veranstalterin/der Veranstalter dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.
Ebenfalls müssen Änderungen zur Veranstaltung mitgeteilt werden und wesentliche Dokumente (wie zum Beispiel Änderung des Lageplans, Änderung des Teilnehmerverzeichnisses, et cetera) nachgereicht werden.
Eine Festsetzung berechtigt zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung. Werden festgesetzte Jahr- oder Spezialmärkte, Großmärkte, Messen oder Ausstellungen nicht oder nicht mehr durchgeführt, so muss die Veranstalterin/der Veranstalter dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.
Ebenfalls müssen Änderungen zur Veranstaltung mitgeteilt werden und wesentliche Dokumente (wie zum Beispiel Änderung des Lageplans, Änderung des Teilnehmerverzeichnisses, et cetera) nachgereicht werden.
Fristen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Eine Frist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Mitteilung zur Änderung (circa fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.
Eine Frist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Mitteilung zur Änderung (circa fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer von Änderungen der Festsetzungen ist vom Einzelfall abhängig.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.21 iVm Nr. 1.11 - je nach Zeitaufwand
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.21 an. Die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand.
Sollte die Veranstaltung auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, beachten Sie bitte auch die Gebühren über die Ausnahmen nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG). Es fallen entsprechende Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 30 an.
- Gebühr: 30 bis 300 Euro
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.21 an. Die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand.
Sollte die Veranstaltung auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, beachten Sie bitte auch die Gebühren über die Ausnahmen nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG). Es fallen entsprechende Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 30 an.
- Gebühr: 30 bis 300 Euro
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 09.09.2024
Stichwörter
Spezialmarkt, Ausstellung, Markt, Volksfeste, Großmarkt, Messe, Wochenmarkt, Änderung Festsetzung, Jahrmarkt
Metainformation
- Ursprungsportal: Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Ursprungsportal: Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen in Oldenburg (Oldenburg)
- Ursprungsportal: Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen in Oldenburg (Oldenburg)