Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

    Beschreibung

    Sie können als veranstaltende Person Ihre festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern lassen.

    In dringenden Fällen kann die zuständige Behörde vorübergehend die Zeit, Öffnungszeiten und den Platz der Veranstaltung abweichend von der Festsetzung regeln.

    Mit Hilfe eines formlosen Antrages, können Sie die Festsetzung bei der zuständigen Stelle ändern lassen. In diesem sollten zur Zuordnung die folgenden Angaben getätigt werden:

    Angaben zur veranstaltenden Person

    Bezeichnung der Veranstaltung

    Anschrift der Veranstaltung

    Begründung der Änderung

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

    Allgemeine Informationen

    Sie haben bereits die Festsetzung eines Jahr- oder Spezialmarktes, eines Großmarktes, einer Messe oder einer Ausstellung beantragt und möchten nun Änderungen vornehmen?

    Auf dieser Seite können Sie die Änderungen der vorgenannten Veranstaltung ergänzen beziehungsweise hinzufügen.



    Allgemeine Informationen

    Sie haben bereits die Festsetzung eines Jahr- oder Spezialmarktes, eines Großmarktes, einer Messe oder einer Ausstellung beantragt und möchten nun Änderungen vornehmen?

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    Online-Dienst

    Messen, Ausstellungen oder Märkte - Änderung oder Aufhebung der Veranstaltung online beantragen

    ID: L100040_580470605

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2024

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt grds. bei dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt.  Bei Wochenmärkten liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne während der Öffnungszeiten telefonisch unter 0441 235 – 3076 oder per E-Mail unter ordnung[at]stadt-oldenburg.de zur Verfügung.

    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne während der Öffnungszeiten telefonisch unter 0441 235 - 3076 oder per E-Mail unter ordnung[at]stadt-oldenburg.de zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2055

    E-Mail: ordnung@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Der Fachdienst ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören die Abwehr von Gefahren, Waffenangelegenheiten, Jagd- und Fischereiwesen, Betrieb des Tierheimes und das Marktwesen (Wochenmärkte, Vergnügungsmärkte), das kommunale Gewerberecht (Gewerbean- und -abmeldungen, Reisegewerbekarten, Handwerksrecht, Überwachung von Gaststätten) und die Erteilung von Verwarnungen oder der Erlass von Bußgeldbescheiden bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 09.02.2025 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

    gegebenenfalls Unterlagen, die Änderungen der Veranstaltung belegen.

    gegebenenfalls Unterlagen, die Änderungen der Veranstaltung belegen.

    Voraussetzungen

    Ihre Veranstaltung muss eine genehmigte Festsetzung besitzen.

    Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:

    Messe

    Ausstellung

    Großmarkt

    Wochenmarkt

    Spezialmarkt

    Jahrmarkt

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

    Die Festsetzung eines Jahr- oder Spezialmarktes, eines Großmarktes, einer Messe oder einer Ausstellung wurde bereits beantragt.

    Die Festsetzung eines Jahr- oder Spezialmarktes, eines Großmarktes, einer Messe oder einer Ausstellung wurde bereits beantragt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Damit Sie die Festsetzung einer Veranstaltung ändern können, müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Diesen Antrag können Sie formlos schriftlich oder online stellen. 

    Schriftlicher Ablauf:

    Sie erstellen einen formlosen Antrag und senden ihn postalisch oder per E-Mail an die zuständige Behörde.

    Bei Rückfragen oder Unvollständigkeit nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit Ihnen auf.

    Nach der Prüfung geht Ihnen ein Bescheid zu.

    Sie erhalten einen Gebührenbescheid.

    Online-Dienst Ablauf:

    Sie rufen den Online Dienst auf.

    Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab. Die Übermittlung an die zuständige Stelle passiert automatisch.

    Die restlichen Schritte gleichen dem schriftlichen Ablauf.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

    Eine Festsetzung berechtigt zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung. Werden festgesetzte Jahr- oder Spezialmärkte, Großmärkte, Messen oder Ausstellungen nicht oder nicht mehr durchgeführt, so muss die Veranstalterin/der Veranstalter dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.

    Ebenfalls müssen Änderungen zur Veranstaltung mitgeteilt werden und wesentliche Dokumente (wie zum Beispiel Änderung des Lageplans, Änderung des Teilnehmerverzeichnisses, et cetera) nachgereicht werden.

    Eine Festsetzung berechtigt zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung. Werden festgesetzte Jahr- oder Spezialmärkte, Großmärkte, Messen oder Ausstellungen nicht oder nicht mehr durchgeführt, so muss die Veranstalterin/der Veranstalter dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.

    Ebenfalls müssen Änderungen zur Veranstaltung mitgeteilt werden und wesentliche Dokumente (wie zum Beispiel Änderung des Lageplans, Änderung des Teilnehmerverzeichnisses, et cetera) nachgereicht werden.

    Fristen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

    Eine Frist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Mitteilung zur Änderung (circa fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

    Eine Frist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Mitteilung zur Änderung (circa fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer von Änderungen der Festsetzungen ist vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.21 iVm Nr. 1.11  -  je nach Zeitaufwand

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.21 an. Die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand.

    Sollte die Veranstaltung auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, beachten Sie bitte auch die Gebühren über die Ausnahmen nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG). Es fallen entsprechende Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 30 an.

    • Gebühr: 30 bis 300 Euro

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.21 an. Die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand.

    Sollte die Veranstaltung auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, beachten Sie bitte auch die Gebühren über die Ausnahmen nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG). Es fallen entsprechende Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 30 an.

    • Gebühr: 30 bis 300 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 09.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2024

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Stichwörter

    Spezialmarkt, Ausstellung, Markt, Volksfeste, Großmarkt, Messe, Wochenmarkt, Änderung Festsetzung, Jahrmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017