Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Entgegennahme

    Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen

    Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung der Anlage planen, müssen Sie dies anmelden.

    Beschreibung

    Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsfreie Anlage, die ein Betriebsbereich bzw. Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, und planen an dieser eine störfallrelevante Änderung?

    Oder planen Sie eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist?

    Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Errichtung oder Änderung der angemessene Sicherheitsabstand unterschritten wird oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgeht und ein störfallrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich wird.

    Deshalb müssen Sie Ihr Vorhaben vor der Durchführung bei der zuständigen Behörde  zur Prüfung einer etwaigen Genehmigungsbedürftigkeit anzeigen. Die Anzeige kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stilleweg 2

    30655 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 643-0

    Fax: +49 511 643-2304

    E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2011 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    63.26 - Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannesstraße 6 - 7

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-0

    Fax: +49 5351 121-2603

    E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 31.05.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Winter-Str. 2

    38120 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 35476-0

    Fax: +49 531 35476-333

    E-Mail: poststelle@gaa-bs.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen und
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen).

    Voraussetzungen

    Eine störfallrelevante Errichtung und der Betrieb sowie eine störfallrelevante Änderung einer Anlage ist bei der zuständigen Behörde anzumelden, wenn:

    • Es sich bei der Anlage um eine nicht genehmigungspflichtige Anlage handelt, die entweder Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist,
    • eine störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung geplant ist und
    • nicht schon eine Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder die störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt wurde.

    Ein störfallrelevantes Genehmigungsverfahren einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage ist erforderlich und zu beantragen, wenn:

    • Der angemessene Sicherheitsabstand der Anlage erstmalig unterschritten wird,
    • räumlich noch weiter unterschritten wird oder
    • eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie zeigen die störfallrelevante Errichtung oder Änderung der nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, bei der zuständigen Behörde [A1]  . vor der Durchführung Ihres Vorhabens an.
    • Sie können dies mit Hilfe des EliA-Dienstes oder schriftlich erledigen. Sie fügen der Anzeige die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Anzeige und der beigefügten Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die Behörde weitere und/oder zusätzliche Unterlagen an.
    • Spätestens zwei Monate nach Eingang der Anmeldung sowie der vollständigen Unterlagen, teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, ob Ihr Vorhaben genehmigungsbedürftig ist oder nicht.
    • Teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, können Sie als Betreiber oder Betreiberin des Vorhabens die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung unmittelbar nach der Mitteilung der Behörde vornehmen.
    • Kommt die Behörde aber zum Ergebnis, dass Ihr Vorhaben einer Genehmigung bedarf, müssen Sie anschließend die Genehmigung für eine störfallrelevante Errichtung oder störfallrelevante Änderung beantragen.

    Fristen

    Vor Durchführung des geplanten Vorhabens.

    Bearbeitungsdauer

    2 Monate (Die Bearbeitungsdauer beginnt nach Eingang der Anmeldung und der vollständigen Unterlagen.)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 23.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 05.06.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Störfallrelevante Errichtung Betrieb, Nicht genehmigungsbedürftige Anlage, Anlage ist Betriebsbereich, Anzeige, Anlage Bestandteil Betriebsbereichs, Störfallrelevante Änderung, störfallrelevant errichten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)