63.26 - Immissionsschutz
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Zuständigkeit für
Kreis Helmstedt (Niedersachsen)
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für störfallrelevante Änderung
- Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
- Anzeige und Nachweise Feuerungsanlagen Eintragung
- Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Erhöhte Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt) Überprüfung
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
- Inbetriebnahme Anzeige Niederfrequenzanlage
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Tankstellen Anzeige Inbetriebnahme: Begrenzung der Freisetzung von Kraftstoffdämpfen
- Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen