• Schladen-Werla (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung

Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

Beschreibung

Sie haben die Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen. Zudem kann die Zulassung mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.

Online-Dienst

Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung

ID: L100040_619172469

Beschreibung

Sie möchten eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie hier, im Onlinedienst „ELiA-Online“ die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 04.04.2025

Technisch geändert am 04.04.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse

Hausanschrift

Stilleweg 2

30655 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 511 643-0

Fax: +49 511 643-2304

E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 01.12.2011

Technisch geändert am 09.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig

Adresse

Hausanschrift

Ludwig-Winter-Str. 2

38120 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 35476-0

Fax: +49 531 35476-333

E-Mail: poststelle@gaa-bs.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 21.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)

Voraussetzungen

  • Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
  • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen.
  • Sie müssen sich als Antragsteller oder Antragstellerin verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage

Verfahrensablauf

Sie erstellen die notwendigen Antragsunterlagen mit dem Antragstellungsprogramm EliA.

Sie reichen die Antragsunterlagen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde ein.

Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang schriftlich oder elektronisch. Gegebenenfalls wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.

Hinweise für Niedersachsen: Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Sie erstellen die notwendigen Antragsunterlagen mit dem Antragstellungsprogramm EliA.

Sie reichen die Antragsunterlagen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde ein.

Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang schriftlich oder elektronisch. Gegebenenfalls wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.

Fristen

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen.

Bearbeitungsdauer

Das Zulassungsverfahren ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.

Kosten

Die Gebühr beträgt mindestens 1500 Euro.

Hinweise für Niedersachsen: Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Die Gebühr beträgt mindestens 1500 Euro.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage genehmigen lassen möchten, kann die zuständige Stelle auch den Betrieb der Anlage vorläufig zulassen, wenn die Änderung dazu dient, die rechtmäßige Errichtung oder den Betrieb der Anlage sicherzustellen.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 12.10.2023

Version

Technisch erstellt am 02.11.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Zulassung vorzeitigen Beginns, Innerhalb Genehmigungsverfahren, genehmigungsbedürftige Anlage, Errichtung vor Genehmigungserteilung, Vorläufige Errichtung Anlage, Immissionsschutz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024