Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage wesentliche Änderungen vorzunehmen, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen, an dieser Anlage Änderungen wesentlicher Art vorzunehmen?
Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn durch die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können. Wenn diese zudem auch für die Genehmigungsvoraussetzungen genehmigungsbedürftiger Anlagen erheblich sind, bedarf es hierfür einer Genehmigung.
Eine Genehmigung ist zudem immer erforderlich, wenn durch die Änderung oder die Erweiterung des Betriebs genehmigungsbedürftiger Anlagen die Leistungsgrenzen oder die Anlagegröße erreicht werden. Deshalb müssen wesentliche Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden.
Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn:
- durch die Änderung hervorgerufene nachteilige Auswirkungen offensichtlich gering sind und
- die Erfüllung der Anforderungen der Genehmigungsvoraussetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes für genehmigungsbedürftige Anlagen sichergestellt ist.
Dies gilt auch, wenn eine genehmigte Anlage oder Teile einer genehmigten Anlage im Rahmen der erteilten Genehmigung ausgetauscht werden sollen.
Wenn nach Einschätzung des Betreibers die vorgesehene Änderung nicht wesentlich ist, ist eine Anzeige der Änderung gegenüber der zuständigen Behörde erforderlich.
Hinweise für Delmenhorst: Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 643-0
Fax: +49 511 643-2304
Internet
Stadtverwaltung Delmenhorst - Umwelt
Beschreibung
Der Fachdienst Umwelt ist für alle Belange der Abfall- und Wasserwirtschaft sowie des Immissionsschutzes zuständig.
Adresse
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- Delmenhorst
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Internet
Stadtverwaltung Delmenhorst - Immissionsschutz
Beschreibung
Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen solcher Einflüsse vorzubeugen.
Zu den dominanten schädlichen Umwelteinwirkungen zählen neben Luftverunreinigungen auch Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme sowie Strahlen. Diese Wirkungen können von technischen Anlagen, Straßen aber auch Freizeiteinrichtungen, Gewerbebetrieben oder Privataktivitäten ausgehen. Der Fachdienst Umwelt ist als untere Immissionsschutzbehörde für die Einhaltung diesbezüglicher Schutzbestimmungen zuständig.
Adresse
Hausanschrift
- Delmenhorst
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Fristen
Sie müssen die Genehmigung vor Durchführung der Änderung beantragen.
Bearbeitungsdauer
7 Monate
3 Monate (für das vereinfachte Verfahren)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Referat 33 am 25.10.2023
Stichwörter
Überschreitung von Leistungsgrenzen, wesentliche Änderung, Überschreitung der Anlagegröße, Änderung des Betriebs, Änderung der Lage, Änderung der Beschaffenheit, Nachteilige Auswirkungen
Metainformation
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