Stadtverwaltung Delmenhorst - Immissionsschutz
Beschreibung
Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen solcher Einflüsse vorzubeugen.
Zu den dominanten schädlichen Umwelteinwirkungen zählen neben Luftverunreinigungen auch Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme sowie Strahlen. Diese Wirkungen können von technischen Anlagen, Straßen aber auch Freizeiteinrichtungen, Gewerbebetrieben oder Privataktivitäten ausgehen. Der Fachdienst Umwelt ist als untere Immissionsschutzbehörde für die Einhaltung diesbezüglicher Schutzbestimmungen zuständig.
Adresse
Hausanschrift
- Delmenhorst
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Delmenhorst
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für störfallrelevante Änderung
- Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen