• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige

Sprengstoff: verantwortliche Personen anzeigen

Wenn Sie eine verantwortliche Person nach dem Sprengstoffgesetz bestellen möchten, dann erhalten Sie hier Informationen dazu.

Beschreibung

Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Betriebes, der den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, verantwortliche Personen nach § 19 Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle anzeigen. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.

Online-Dienst

Sprengstoffgesetz Verantwortliche Person anzeigen

ID: L100040_559152265

Beschreibung

Hier übermitteln Sie die Bestellung sowie die Erlöschung der Bestellung einer verantwortlichen Person. Dies können Sie in einem Vorgang erledigen, auch direkt für mehrere Personen und verschiedene Betriebsstätten.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 25.07.2024

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen: LBEG

Für alle anderen Betriebe: Staatliche Gewerbeaufsichtsämter

Hinweis: Das Gewerbeaufsichtsamt Celle ist in Angelegenheiten des Sprengstoffrechts außer für das eigene Aufsichtsgebiet auch für die Aufsichtsgebiete der Gewerbeaufsichtsämter Cuxhaven und Lüneburg zuständig; das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück ist außer für das eigene Aufsichtsgebiet auch für die Aufsichtsgebiete der Gewerbeaufsichtsämter Emden und Oldenburg zuständig. Alle anderen Gewerbeaufsichtsämter nehmen die Zuständigkeit im Sprengstoffrecht in ihrem eigenen Aufsichtsgebiet wahr.

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse

Hausanschrift

Stilleweg 2

30655 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 511 643-0

Fax: +49 511 643-2304

E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 01.12.2011

Technisch geändert am 05.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle

Adresse

Hausanschrift

Im Werder 9

29221 Celle

Kontakt

Telefon Festnetz: 05141 755-0

Fax: 05141 755-88

E-Mail: poststelle@gaa-ce.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 01.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Voraussetzungen

Als verantwortliche Person kann nur die Inhaberin / der Inhaber eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes bestellt werden. 

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung sind unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 23.02.2023

Version

Technisch erstellt am 12.04.2023

Technisch geändert am 25.04.2023

Stichwörter

Mitteilung einer verantwortlichen Person, Verantwortliche Person nach Sprengstoffrecht, §19 Sprengstoffgesetz, Verantwortliche Person

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017