Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige

    Sprengstoff: verantwortliche Personen anzeigen

    Wenn Sie eine verantwortliche Person nach dem Sprengstoffgesetz bestellen möchten, dann erhalten Sie hier Informationen dazu.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Betriebes, der den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, verantwortliche Personen nach § 19 Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle anzeigen. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.

    Online-Dienst

    Sprengstoffgesetz Verantwortliche Person anzeigen

    ID: L100040_559152265

    Beschreibung

    Hier übermitteln Sie die Bestellung sowie die Erlöschung der Bestellung einer verantwortlichen Person. Dies können Sie in einem Vorgang erledigen, auch direkt für mehrere Personen und verschiedene Betriebsstätten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen: LBEG

    Für alle anderen Betriebe: Staatliche Gewerbeaufsichtsämter

    Hinweis: Das Gewerbeaufsichtsamt Celle ist in Angelegenheiten des Sprengstoffrechts außer für das eigene Aufsichtsgebiet auch für die Aufsichtsgebiete der Gewerbeaufsichtsämter Cuxhaven und Lüneburg zuständig; das Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück ist außer für das eigene Aufsichtsgebiet auch für die Aufsichtsgebiete der Gewerbeaufsichtsämter Emden und Oldenburg zuständig. Alle anderen Gewerbeaufsichtsämter nehmen die Zuständigkeit im Sprengstoffrecht in ihrem eigenen Aufsichtsgebiet wahr.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stilleweg 2

    30655 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 643-0

    Fax: +49 511 643-2304

    E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Goslarsche Straße 3

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 163-0

    Fax: 05121 163-999

    E-Mail: poststelle@gaa-hi.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Als verantwortliche Person kann nur die Inhaberin / der Inhaber eines Befähigungsscheins nach § 20 des Sprengstoffgesetzes bestellt werden. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung sind unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 23.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Mitteilung einer verantwortlichen Person, Verantwortliche Person, §19 Sprengstoffgesetz, Verantwortliche Person nach Sprengstoffrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de