Abweichen von Regelungen zur Schichtzeit Bewilligung

    Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen

    Als Arbeitgeberin oder als Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften abweichende Arbeitszeiten beantragen.

    Beschreibung

    Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten für Ihre Beschäftigten beantragen. 

    Die Bewilligung ist gesetzlich vorgesehen für:

    • kontinuierliche Schichtbetriebe
    • Bau- und Montagestellen
    • Saison- und Kampagnenbetriebe
    • besondere Tätigkeiten zur Errichtung, zur Änderung oder zum Betrieb von Bauwerken, künstlichen Inseln oder sonstigen Anlagen auf See (Offshore-Tätigkeiten).

    Zuständigkeit

    Staatliche Gewerbeaufsicht Niedersachsen

    Davon abweichend:

    Bei Tätigkeiten und Einrichtungen, die dem Bundesberggesetz unterliegen: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

    Soweit zugleich ein Antrag auf Sonn- und Feiertagsbeschäftigung wegen Auslandskonkurrenz nach § 13 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz gestellt wird: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück

    Für Ausnahmen nach der Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten: Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

    Davon abweichend:

    Bei Tätigkeiten und Einrichtungen, die dem Bundesberggesetz unterliegen: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stilleweg 2

    30655 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 643-0

    Fax: +49 511 643-2304

    E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Freundallee 9a

    30173 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 9096-0

    Fax: 0511 9096-199

    E-Mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Für alle Betriebe:
      • Angaben zur Tätigkeit
      • Anzahl der Arbeitnehmenden für die eine Bewilligung erteilt werden soll
      • Ansprechperson im Betrieb mit Kontaktdaten
      • Gefährdungsbeurteilung, insbesondere auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch längere Arbeitszeiten
      • Stellungnahme des Betriebsarztes beziehungsweise der Betriebsärztin
      • Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)
    • Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben:
      • Dienst- oder Schichtpläne, die belegen, dass durch die Arbeitszeitverlängerung zusätzliche Freischichten entstehen.
      • Ablaufpläne für Tag- und Nachtdienste oder -schichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind.
    • Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen:
      • Angaben zu Art und Schwere der Arbeit
      • Gestaltung der Arbeitszeit
      • Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort
      • Dauer der Ruhezeit am Wohnort
    • Zusätzlich bei Saison- und Kampagnenbetrieben: 
      • Angaben zu Saison beziehungsweise Kampagne
      • Gestaltung der Arbeitszeit
      • Zeitraum, in dem die Arbeitszeit verkürzt wird

    Formulare

    Der Online-Dienst ist in Niedersachsen in Kürze verfügbar.

    Voraussetzungen

    Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmenden unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

    • Für einen kontinuierlichen Schichtbetrieb, wenn zusätzliche Freischichten erreicht werden. Zusätzliche Freischichten liegen vor, wenn durch die Verlängerung der Arbeitszeit für die betroffenen Arbeitnehmenden mehr freie zusammenhängende Tage zur Verfügung stehen als vorher.
    • Für Bau- und Montagestellen, besonders relevant, wenn der Einsatzort vom Wohnort der Arbeitnehmenden weit entfernt ist und den Beschäftigten für die verlängerte Arbeitszeit auf der Bau- oder Montagestelle eine entsprechend längere Ruhezeit am Wohnort sichergestellt wird.
    • Für Ihren Saison- oder Kampagnenbetrieb, wenn für die bestimmte Jahreszeit ein außergewöhnlicher Arbeitsanfall besteht, der nicht durch andere organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können die Bewilligung für die Abweichungen zur Schichtarbeit schriftlich beantragen. Dafür sind die folgenden Schritte durchzuführen:

    • Sie stellen einen formlosen Antrag.
    • Sie senden diesen postalisch oder per E-Mail an das örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt/ das LBEG bzw., soweit gleichzeitig ein Antrag nach § 13 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz gestellt wird, an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück einschließlich der erforderlichen Unterlagen.
    • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
    • Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (Osnabrück)/ LBEG   prüft den Antrag.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid, der Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesendet wird.
    • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel mit dem Bescheid zugestellt.

    Online Ablauf:

    • Sie melden sich im Online-Dienst an und erstellen damit Ihren Antrag. Dem Antrag fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Zuständigkeit wird automatisch ermittelt und der Antrag wird automatisch nach Bearbeitung an die zuständige Behörde geschickt.
    • Die restlichen Schritte sind gleich zur schriftlichen Bearbeitung.

    Die Entscheidung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen. 
    Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den betrieblichen Interessen der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers statt.

    Fristen

    • Es gibt keine Frist.
    • Haben Sie einen Antrag gestellt, so sind verlängerte Arbeitszeiten erst erlaubt, wenn Sie eine Bewilligung erhalten haben. Eine rückwirkende Bewilligung kann nicht erteilt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).

    Kosten

    • Die Erteilung der Bewilligung beziehungsweise die Ablehnung Ihres Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind länderspezifisch und werden nach Verwaltungsaufwand berechnet beziehungsweise sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, die Sie einsetzen möchten.
    • In Niedersachsen ist die Allgemeine Gebührenordnung Grundlage für die Erhebung der Gebühren.

    Gebühr ab 200.00 EUR bis 5200.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Nacht- und Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. 
    Bei anderen Gründen werden diese geprüft und längere Arbeitszeiten gegebenenfalls bewilligt. 

    In Niedersachsen wieder dieser Online-Dienst in Kürze zur Verfügung gestellt.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 13.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Tarifvertragliche Ausgleichsregelungen, Arbeitsschutz, Schichtzeit, Schichtarbeitszeit, Offshore-Tätigkeiten, Schichtbetrieb, Schichtarbeit, Arbeitszeitgesetz, Arbeitszeiten, Aufsichtsbehörde, Sonderregelungen zur Arbeitszeit, Betriebsrat

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de