Abweichen von Regelungen zur Arbeitszeit Bewilligung

    Längere tägliche Arbeitszeit beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligen lassen.

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen lassen.
     
    Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

    Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist möglich für: 

    • kontinuierliche Schichtbetriebe
    • Bau- und Montagestellen 
    • Saison- und Kampagnenbetriebe

    Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann Ihnen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen. 

    Auch für Bau- und Montagestellen kann eine längere Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus bewilligt werden.

    Bei Saison- und Kampagnenbetrieben können Ihnen für die Zeit der Saison oder Kampagne längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden.

    Die Verlängerung der Arbeitszeit muss jeweils durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

    Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden grundsätzlich nicht zulässig.

    Die Ausnahmen stehen im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde.

    Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - Clausthal-Zellerfeld

    Adresse

    Postanschrift

    An der Marktkirche 9

    38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05323 9612-200

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Freundallee 9a

    30173 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 9096-0

    Fax: 0511 9096-199

    E-Mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In Niedersachsen sind die Antragsunterlagen unter Berücksichtigung des Kriterienkataloges der Länder (LASI) zur Genehmigung langer Schichten nach § 15 Absatz 1 Nr. 1a und 1b ArbZG und § 15 Absatz 1 Nr. 2 ArbZG zu erstellen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der niedersächsischen Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) und ist abhängig von der Anzahl der bewilligten Tage sowie der Anzahl der Mitarbeitenden.: Gebühr ab 200.00 EUR bis 5200.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    In Niedersachsen erfolgt die Bewilligung von Abweichungen gem. §15(1) ArbZG in Verbindung mit Bewilligungen von Sonn-/Feiertagsbeschäftigung gem. §13 (5) ArbZG derzeit durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 28.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Arbeitsdauer, Arbeit, Wochenarbeitszeit, Arbeitszeitverlängerung, Arbeitsgenehmigung, Arbeitszeit, Wochenendarbeit, Wöchentliche Arbeitszeit, Bewilligung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de