Abweichen von Regelungen zur Arbeitszeit Bewilligung

    Längere tägliche Arbeitszeit beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligen lassen.

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen lassen.
     
    Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

    Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist möglich für: 

    • kontinuierliche Schichtbetriebe
    • Bau- und Montagestellen 
    • Saison- und Kampagnenbetriebe

    Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann Ihnen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen. 

    Auch für Bau- und Montagestellen kann eine längere Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus bewilligt werden.

    Bei Saison- und Kampagnenbetrieben können Ihnen für die Zeit der Saison oder Kampagne längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden.

    Die Verlängerung der Arbeitszeit muss jeweils durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

    Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden grundsätzlich nicht zulässig.

    Die Ausnahmen stehen im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde.

    Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.

    Online-Dienst

    Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz beantragen

    ID: L100040_557633208

    Beschreibung

    Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitszeitgesetz abweichen. Dazu ist ein Antrag an die zuständige Behörde erforderlich.

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 17.07.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Niedersachsen: Bewilligung einer Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit beantragen

    Ansprechpartner

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stilleweg 2

    30655 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 643-0

    Fax: +49 511 643-2304

    E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2011 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - Clausthal-Zellerfeld

    Adresse

    Postanschrift

    An der Marktkirche 9

    38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05323 9612-200

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Schulze, Christin)

    Technisch geändert am 22.07.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alva-Myrdal-Weg 1

    37085 Göttingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 5070-01

    Fax: 0551 5070-250

    E-Mail: poststelle@gaa-goe.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Niedersachsen: Bewilligung einer Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit beantragen

    In Niedersachsen sind die Antragsunterlagen unter Berücksichtigung des Kriterienkataloges der Länder (LASI) zur Genehmigung langer Schichten nach § 15 Absatz 1 Nr. 1a und 1b ArbZG und § 15 Absatz 1 Nr. 2 ArbZG zu erstellen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Niedersachsen: Bewilligung einer Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit beantragen

    Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der niedersächsischen Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) und ist abhängig von der Anzahl der bewilligten Tage sowie der Anzahl der Mitarbeitenden.: Gebühr ab 200.0 EUR bis 5200.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Niedersachsen: Bewilligung einer Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit beantragen

    In Niedersachsen erfolgt die Bewilligung von Abweichungen gem. §15(1) ArbZG in Verbindung mit Bewilligungen von Sonn-/Feiertagsbeschäftigung gem. §13 (5) ArbZG derzeit durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 28.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 20.05.2021 (von: Mühlbeyer, Anna-Lucia)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bewilligung, Wochenendarbeit, Wochenarbeitszeit, Arbeitsdauer, Arbeitszeit, Arbeit, Wöchentliche Arbeitszeit, Arbeitszeitverlängerung, Arbeitsgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)