Längere tägliche Arbeitszeit beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligen lassen.
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen lassen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist möglich für:
- kontinuierliche Schichtbetriebe
- Bau- und Montagestellen
- Saison- und Kampagnenbetriebe
Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann Ihnen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen.
Auch für Bau- und Montagestellen kann eine längere Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus bewilligt werden.
Bei Saison- und Kampagnenbetrieben können Ihnen für die Zeit der Saison oder Kampagne längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden.
Die Verlängerung der Arbeitszeit muss jeweils durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden grundsätzlich nicht zulässig.
Die Ausnahmen stehen im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde.
Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.
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Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz beantragen
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 643-0
Fax: +49 511 643-2304
Internet
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - Clausthal-Zellerfeld
Adresse
Postanschrift
An der Marktkirche 9
38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Kontakt
Telefon Festnetz: 05323 9612-200
erforderliche Unterlagen
In Niedersachsen sind die Antragsunterlagen unter Berücksichtigung des Kriterienkataloges der Länder (LASI) zur Genehmigung langer Schichten nach § 15 Absatz 1 Nr. 1a und 1b ArbZG und § 15 Absatz 1 Nr. 2 ArbZG zu erstellen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der niedersächsischen Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) und ist abhängig von der Anzahl der bewilligten Tage sowie der Anzahl der Mitarbeitenden.: Gebühr ab 200.00 EUR bis 5200.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
In Niedersachsen erfolgt die Bewilligung von Abweichungen gem. §15(1) ArbZG in Verbindung mit Bewilligungen von Sonn-/Feiertagsbeschäftigung gem. §13 (5) ArbZG derzeit durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 28.10.2022
Stichwörter
Arbeit, Wochenarbeitszeit, Wochenendarbeit, Wöchentliche Arbeitszeit, Arbeitsdauer, Bewilligung, Arbeitszeitverlängerung, Arbeitszeit, Arbeitsgenehmigung