Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Beschreibung
Die Gewerbelegitimationskarte ist eine Bescheinigung für gewerbliche Tätigkeit im Ausland.
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte ausgestellt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte erteilt werden.
Für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf der Gewerbelegitimationskarte gelten die Regelungen der Reisegewerbekarte.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte erteilt werden.
Für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf der Gewerbelegitimationskarte gelten die Regelungen der Reisegewerbekarte.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne während der Öffnungszeiten telefonisch unter 0441 235 – 3076 oder per E-Mail unter gewerbe[at]stadt-oldenburg.de zur Verfügung.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne während der Öffnungszeiten telefonisch unter 0441 235 - 3076 oder per E-Mail unter gewerbe[at]stadt-oldenburg.de zur Verfügung.
Ansprechpartner
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr Donnerstag: 8 bis 18 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Oldenburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadt-oldenburg.de
Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Oldenburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadt-oldenburg.de
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Formgebundener Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Nicht-EU-Bürger: Kopie des Aufenthaltstitels
- gegebenenfalls Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- gegebenenfalls Handwerkskarte
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
- Formgebundener Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Nicht-EU-Bürger: Kopie des Aufenthaltstitels
- gegebenenfalls Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- gegebenenfalls Handwerkskarte
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Die Erteilung der Gewerbelegitimationskarte erfolgt nur auf Antrag.
Verwenden Sie bitte unseren Online-Service.
Die Erteilung der Gewerbelegitimationskarte erfolgt nur auf Antrag.
Verwenden Sie bitte unseren Online-Service.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Die Tätigkeit darf aber erst aufgenommen werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Die Tätigkeit darf aber erst aufgenommen werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Es empfiehlt sich den Antrag 4 bis 6 Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit einzureichen.
Es empfiehlt sich den Antrag 4 bis 6 Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit einzureichen.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.19.4 an. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Zeitaufwand
Gebühr 186.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.19.4 an. Die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand.
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.19.4 an. Die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Gewerbelegitimationskarte Ausstellung