Markscheider Anerkennung

    Markscheiderin/Markscheider Anerkennung

    Beschreibung

    Wer als Markscheiderin oder Markscheider tätig werden möchten, muss sich von der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

    Online-Dienst

    Anerkennung als Markscheider in Niedersachsen online beantragen

    ID: L100040_445157652

    Beschreibung

    Wer im Land Niedersachsen eine Tätigkeit ausüben will, die durch Rechtsvorschrift anerkannten Markscheiderinnen und Markscheidern vorbehalten ist, bedarf der Anerkennung durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stilleweg 2

    30655 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 643-0

    Fax: +49 511 643-2304

    E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Hildesheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Bischof-Janssen-Straße 31

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 309-0

    E-Mail: ea@landkreishildesheim.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Lebenslauf
    • Nachweis über die berufliche Qualifikation
    • Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Bescheinigung)
    • Erklärung, dass bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage beim
      Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld beantragt worden ist
    • Erklärung über die jeweilige Anschrift der bestehenden oder vorgesehenen Arbeitsräume

    Formulare

    Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Stelle zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht werden.

    Voraussetzungen

    • abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Markscheidewesen oder Bergvermessungswesen mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss und
    • Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung "Technische Dienste" und
    • Die für die Ausübung der Tätigkeit einer Markscheiderin oder eines Markscheiders erforderliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung oder
    • eine nach dem Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (NBQFG) gleichwertige Berufsqualifikation und
    • erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache für die Ausübung der Berufstätigkeit
    • die für die Ausübung der Tätigkeit einer Markscheiderin oder eines Markscheiders erforderliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bearbeitung des Antrags dauert nach Eingang der vollständigen Unterlagen maximal drei Monate. Die antragstellende Person erhält eine Anerkennungsurkunde und wird in das öffentliche Verzeichnis der anerkannten Markscheiderinnen Markscheider eingetragen.

    Wer in einem anderen Bundesland als Markscheiderin oder Markscheider anerkannt ist, gilt in Niedersachen als anerkannt.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (maximal, nach Eingang der vollständigen Unterlagen)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 15.3 -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 87,00 EUR und höchstens 225,00 EUR an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 12.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bergvermessungswesen, Markscheidewesen, Marktscheider, Vermessungswesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English