Baugenehmigung/ Bauantrag
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Online-Dienst
Grabungsgenehmigung im öffentlichen Straßenraum
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Beschreibung
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim
Öffnungszeiten
Freitag 09:00 - 10:00 Uhr ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Mittwoch 08.30 - 12.00 geschlossen Donnerstag 08.30 - 12.00 14.00 - 18.00 Freitag 08.30 - 12.00 geschlossen Darüber hinaus können in besonderen Fällen mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Termine außerhalb der allgemeinen Besuchszeiten vereinbart werden. ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.30 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.30
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tanja Schönfeld
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim
Telefon Festnetz: 06351 4909-42
E-Mail: tschoenfeld@vg-goellheim.de
Internet
Formulare
Antrag auf Baugenehmigung
Antrag auf Anschluß
Formular
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 6 Bauen und Schulen
Adresse
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Kontakt
Kontaktperson
Herr Uwe Welker
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-232
Telefon Festnetz: 06352 710-149
E-Mail: uwelker@donnersberg.de
Frau Annette Buschmann
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-232
Telefon Festnetz: 06352 710-151
E-Mail: abuschmann@donnersberg.de
Frau Carmen Appelmann-Arm
Frau Dunja Demmer
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Telefon Festnetz: 06352 710-351
Fax: 06352 710-232
E-Mail: ddemmer@donnersberg.de
Herr Sebastian Ehrhart
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06352 710-356
Fax: 06352 710-232
E-Mail: sehrhart@donnersberg.de
Internet
Formulare
Antrag auf Baugenehmigung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Donnersbergkreis: Baugenehmigung/ Bauantrag
Formulare
Hinweise für Donnersbergkreis: Baugenehmigung/ Bauantrag
Vordrucke, Formulare für Bauantrag
- dann "Bauen und Wohnen" öffnen
- anschließend zu "Baurecht und Bautechnik" scrollen.
Dort sind die Formulare abgelegt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Hinweise für Donnersbergkreis: Baugenehmigung/ Bauantrag
- Link zur Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsgebühren und die Vergütung der Leistungen der Prüfingenieure und Prüfingenieurinnen für Baustatik (Besonderes Gebührenverzeichnis)
- Link zur Landesverordnung über Bauunterlagen und die Bautechnische Prüfung
- Link zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Kosten
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.05.2023