Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Beschreibung
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307 Göllheim
Öffnungszeiten
Freitag 09:00 - 10:00 Uhr ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Mittwoch 08.30 - 12.00 geschlossen Donnerstag 08.30 - 12.00 14.00 - 18.00 Freitag 08.30 - 12.00 geschlossen Darüber hinaus können in besonderen Fällen mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Termine außerhalb der allgemeinen Besuchszeiten vereinbart werden. ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.30 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.30
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Gemeindeverband Göllheim (Kreis Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz)
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
- Baugenehmigung/ Bauantrag
- Bauleitplanung
- Bauvorbescheid/ Bauvoranfrage
- Bebauungsplan
- Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
- Denkmalpflege
- Erschließungsbeitrag zahlen
- Flächennutzungsplan
- Grenzfeststellung
- Hausnummernvergabe
- Hochwasser/ Hochwasserschutz
- Jagdangelegenheiten
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Raumordnung und Landesplanung
- Schadensersatz bei Jagdschäden und Wildschäden
- Spielplätze
- Straßenbeleuchtungsstörung
- Straßenschäden/Gehwegschäden
- Zielabweichungsverfahren durchführen