Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
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Öffnungszeiten
Freitag 09:00 - 10:00 Uhr ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN Montag08.30 - 12.0014.00 - 16.00Dienstag08.30 - 12.0014.00 - 16.00Mittwoch08.30 - 12.00geschlossenDonnerstag08.30 - 12.0014.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00geschlossen Darüber hinaus können in besonderen Fällen mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Termine außerhalb der allgemeinen Besuchszeiten vereinbart werden. ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO Montag08.30 - 12.0014.00 - 16.30Dienstag08.30 - 12.00 14.00 - 16.30Mittwoch08.30 - 12.00geschlossenDonnerstag08.30 - 12.00 14.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00 geschlossen ÖFFNUNGSZEITEN  SOZIALAMT Montag08.30 - 12.00Dienstag08.30 - 12.00 Mittwoch08.30 - 12.00 Donnerstag14.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00
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Zuständigkeit für
Gemeindeverband Göllheim (Kreis Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz)
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
- Baugenehmigung / Bauantrag
- Bauleitplanung
- Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
- Bebauungsplan
- Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
- Denkmalpflege
- Erschließungsbeitrag zahlen
- Flächennutzungsplan
- Grenzfeststellung
- Hausnummernvergabe
- Hochwasser/ Hochwasserschutz
- Jagdangelegenheiten
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Raumordnung und Landesplanung
- Schadensersatz bei Jagdschäden und Wildschäden
- Spielplätze
- Straßenbeleuchtungsstörung
- Straßenschäden/Gehwegschäden
- Zielabweichungsverfahren durchführen