Baugenehmigung / Bauantrag
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
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Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung - Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Vorsprachen außerhalb dieser Zeiten sind nach Absprache oder vorheriger Terminvereinbarung möglich 
Kontakt
E-Mail: bauaufsicht@trier.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier: Baugenehmigung beantragen
- Bauantragsformular
- Berechnung des umbauten Raumes
- Berechnung der Nutz- und Wohnfläche
- Nachweis der Grundflächenzahl (GFZ)
- Nachweis der Geschossflächenzahl (GFZ)
- Nachweis der Vollgeschossigkeit
- Baubeschreibung
- Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
- Stellplatznachweis
- Abstandsflächenberechnung
- Entwässerungszeichnungen
- zusätzlich Bestandspläne bei Umbau, Ausbau, Erweiterung
- katasteramtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000 plus 2 Kopien desselben (nicht älter als 6 Monate)
- statistischer Erhebungsbogen
- Bauantragsformular
- Berechnung des umbauten Raumes
- Berechnung der Nutz- und Wohnfläche
- Nachweis der Grundflächenzahl (GFZ)
- Nachweis der Geschossflächenzahl (GFZ)
- Nachweis der Vollgeschossigkeit
- Baubeschreibung
- Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
- Stellplatznachweis
- Abstandsflächenberechnung
- Entwässerungszeichnungen
- zusätzlich Bestandspläne bei Umbau, Ausbau, Erweiterung
- katasteramtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000 plus 2 Kopien desselben (nicht älter als 6 Monate)
- statistischer Erhebungsbogen
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Verfahrensablauf
Hinweise für Trier: Baugenehmigung beantragen
Antragstellung
- erfolgt nur online
- vorherige Kontaktaufnahme mit der Bauaufsicht erforderlich
- per Antragsformular nur in begründeten Ausnahmefällen
Antragstellung
- erfolgt nur online
- vorherige Kontaktaufnahme mit der Bauaufsicht erforderlich
- per Antragsformular nur in begründeten Ausnahmefällen
Kosten
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Hinweise für Trier: Baugenehmigung beantragen
- beträgt mindestens 60,00 Euro
- Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises usw. werden gesondert berechnet
- Erhebung erfolgt mittels Gebührenbescheid
- beträgt mindestens 60,00 Euro
- Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Prüfung des Standsicherheitsnachweises usw. werden gesondert berechnet
- Erhebung erfolgt mittels Gebührenbescheid
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 17.05.2023