Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung - Bauaufsicht
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Montag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Vorsprachen außerhalb dieser Zeiten sind nach Absprache oder vorheriger Terminvereinbarung möglich
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Zuständigkeit für
Trier
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Baugenehmigung / Bauantrag
- Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren
- Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
- Fliegende Bauten Gebrauchsabnahme anzeigen