Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienst
Antrag auf Ausstellen einer einfachen Meldebescheinigung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen - Bürgerservice
Beschreibung
Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
Postfachadresse
Postfach 1240
55576 Sprendlingen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr (Einwohnermeldeamt und Standesamt) Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ellen Daigele
Postanschrift
Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
Telefon Festnetz: 06701 201-205
Fax: 06701 201-9205
E-Mail: e.daigele@vg-sg.de
Frau Alexandra Toigo
Postanschrift
Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
Fax: 06701 201-9224
Telefon Festnetz: 06701 201-224
E-Mail: a.toigo@vg-sg.de
Agnieszka Simka
Internet
Formulare
zur Vorlage bei ...
Anforderung Meldebescheinigung
Weitere Informationen
Fachbereich 1
Bürgerservice
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Aufenthaltsbescheinigung, Wohnungsanmeldung, Meldebescheinigung, Hauptwohnsitz, Anmeldung, anmelden, Nebenwohnsitz