Wahlbenachrichtigung Ausstellung

    Wahlen

    Beschreibung

    Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Hinweise für Ahrweiler: Spezielle Hinweise für Kreis Ahrweiler

    Informationen zu den verschiedenen Wahlen

    In Deutschland werden mehrere Gremien/­Organe gewählt. Im Nachfolgenden möchten wir Ihnen verschiedenen Wahlen aufzeigen und dazu nähere Informationen bieten:

    Kommunalwahl

    Die Kommunalwahlen finden alle 5 Jahre statt. Hierbei haben die Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit, ihre kommunalen Vertretungskörperschaften zu wählen. Wahlberechtigte müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet eine (Haupt-)Wohnung haben.

    Bei der Kommunalwahl werden je nach Wohnort insbesondere folgende Räte gewählt:

    • Ortsbeirat
    • Gemeinderat
    • Stadtrat
    • Verbandsgemeinderat
    • Kreistag
    Landratswahl

    Die/­der Landrätin/­Landrat wird für die Dauer von 8 Jahren direkt durch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises gewählt.

    Die/der Landrätin/Landrat ist nicht nur Leiter/in der Kreisverwaltung und somit Vorgesetzte/r aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern sie/er ist nach den Vorgaben der Landkreisordnung ebenfalls Vorsitzende/r des Kreistages. In dieser Funktion ist die/der Landrätin/Landrat verantwortlich für die Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und dessen Ausschüssen.
    Die letzte Landratswahl fand im Jahr 2022 statt.

    Landtagswahl

    Der rheinland-pfälzische Landtag wird alle 5 Jahre unter Beachtung der Wahlgrundsätze gewählt.
    Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz leben. Bei der Landtagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Wahlkreisstimme wählen Sie einen Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis. Mit der Landesstimme wählen Sie eine Landesliste oder Bezirksliste.

    Bundestagswahl

    Der Bundestag ist die Volksvertretung in Deutschland. Als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ist er das wichtigste Organ der Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er setzt sich aus grundsätzlich 598 Abgeordneten zusammen, die alle 4 Jahre unter Beachtung der Wahlgrundsätze gewählt werden.

    Europawahl

    Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle 5 Jahre statt. Die Europa-Abgeordneten werden in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen und gleichen Wahl gewählt.


    Informationen zu den verschiedenen Wahlen

    In Deutschland werden mehrere Gremien/Organe gewählt. Im Nachfolgenden möchten wir Ihnen verschiedenen Wahlen aufzeigen und dazu nähere Informationen bieten:

    Kommunalwahl

    Die Kommunalwahlen finden alle 5 Jahre statt. Hierbei haben die Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit, ihre kommunalen Vertretungskörperschaften zu wählen. Wahlberechtigte müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet eine (Haupt-)Wohnung haben.

    Bei der Kommunalwahl werden je nach Wohnort insbesondere folgende Räte gewählt:

    • Ortsbeirat
    • Gemeinderat
    • Stadtrat
    • Verbandsgemeinderat
    • Kreistag
    Landratswahl

    Die/der Landrätin/Landrat wird für die Dauer von 8 Jahren direkt durch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises gewählt.

    Die/der Landrätin/Landrat ist nicht nur Leiter/in der Kreisverwaltung und somit Vorgesetzte/r aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern sie/er ist nach den Vorgaben der Landkreisordnung ebenfalls Vorsitzende/r des Kreistages. In dieser Funktion ist die/der Landrätin/Landrat verantwortlich für die Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und dessen Ausschüssen.
    Die letzte Landratswahl fand im Jahr 2022 statt.

    Landtagswahl

    Der rheinland-pfälzische Landtag wird alle 5 Jahre unter Beachtung der Wahlgrundsätze gewählt.
    Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz leben. Bei der Landtagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Wahlkreisstimme wählen Sie einen Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis. Mit der Landesstimme wählen Sie eine Landesliste oder Bezirksliste.

    Bundestagswahl

    Der Bundestag ist die Volksvertretung in Deutschland. Als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ist er das wichtigste Organ der Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er setzt sich aus grundsätzlich 598 Abgeordneten zusammen, die alle 4 Jahre unter Beachtung der Wahlgrundsätze gewählt werden.

    Europawahl

    Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle 5 Jahre statt. Die Europa-Abgeordneten werden in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen und gleichen Wahl gewählt.


    Online-Dienst

    Ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer/in

    ID: L100039_291516311

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024

    Technisch geändert am 23.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Zuständigkeit

    Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.

    Ansprechpartner

    Stadt Sinzig - FB 1 - Organisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 5

    53489 Sinzig

    Gebäude: Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung:  Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr  Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden.  Bürgerbüro im Rathaus:  Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: zentrales@sinzig.de

    Telefon Festnetz: 02642 4001-0

    Fax: 02642 4001-190

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 1.1 - Personal und Organisation

    Adresse

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 24-30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de

    Telefon Festnetz: 02641 975-0

    Fax: 02641 975-456

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2023

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Formulare

    Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020