Stadt Sinzig - FB 1 - Organisation
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung: Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden. Bürgerbüro im Rathaus: Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr; Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung: Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden. Bürgerbüro im Rathaus: Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
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Zuständigkeit für
Sinzig (Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz)
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- Archivnachfrage in Rheinland-Pfalz
- ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
- Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
- Beherbergungsstätten längeren Aufenthalt melden
- Bibliothekswesen
- Bürgerbeteiligung
- Ehrenamt
- Eintragung ins Vereinsregister beantragen
- Elementarschäden finanzielle Hilfen für Privatgeschädigte beantragen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Existenzgründerförderung beraten
- Feststellung einer Behinderung beantragen
- Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung
- Gewährung einer Einsicht in das Grundbuch
- Öffentliche Vergabe - an Beschränkter Ausschreibung oder nicht offenem Verfahren teilnehmen
- Öffentliche Vergabe Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer beantragen
- Politische Partei: Gründung
- Tourismus
- Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
- Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
- Wahlen
- Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
- Wahlrechtsbescheinigung