Grundstücksvermessung Durchführung

    Grenzfeststellung

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

    Ist ein Grenzverlauf in der Örtlichkeit unklar oder fehlen Grenzmarken, können die für das Flurstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte bzw. Flurstücksgrenzen im Rahmen eines Grenzbestimmungsverfahrens in die Örtlichkeit übertragen werden (Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung).

    Online-Dienst

    Antrag auf Grenzbestimmung

    ID: L100039_285886786

    Beschreibung

    Anfrage zur Beantragung einer Grenzbestimmung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3

    67307 Göllheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN Montag08.30 - 12.0014.00 - 16.00Dienstag08.30 - 12.0014.00 - 16.00Mittwoch08.30 - 12.00geschlossenDonnerstag08.30 - 12.0014.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00geschlossenDarüber hinaus können in besonderen Fällen mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Termine außerhalb der allgemeinen Besuchszeiten vereinbart werden. ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO Montag08.30 - 12.0014.00 - 16.30Dienstag08.30 - 12.00 14.00 - 16.30Mittwoch08.30 - 12.00geschlossenDonnerstag08.30 - 12.00 14.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00 geschlossen ÖFFNUNGSZEITEN SOZIALAMT Montag08.30 - 12.00Dienstag08.30 - 12.00 Mittwoch08.30 - 12.00 Donnerstag14.00 - 18.00Freitag08.30 - 12.00

    Kontakt

    Fax: 06351 4909-99

    Telefon Festnetz: 06351 4909-0

    E-Mail: info@vg-goellheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kosten

    Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Grenzbestimmung werden Gebühren in Höhe von rund

    • 2.400,00 Euro (Grenzwiederherstellung) bzw.
    • 3.200,00 Euro (Grenzfeststellung)

    erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

    Vermessung, Kataster

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English