Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes werden Maßnahmen angeboten, die dazu dienen diese vor Gefahren zu schützen.
Beschreibung
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z. B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel.
Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen sie es zu schützen gilt.
Auf Grund der technischen Entwicklung drohen auch Beeinträchtigungen aus dem Bereich der Medien u. a. durch Internet, Computer und Musik.
Online-Dienst
Förderung der außerschulischen Jugendbildung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Jugendschutz:
Örtliche Jugendämter
Ordnungsämter
örtliche Polizeidienststellen
jugendschutz.net
Kinderschutz:
Örtliche Jugendämter
Örtliche Stellen des Kinderschutzbundes (siehe Telefonbuch unter Kinderschutzbund)
Nachfolgende Institutionen im "Ratgeber Familie", Rubrik "Adressen":
- Kinderschutzdienste freier Träger
- Kinderschutzzentrum Mainz
- Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen
- Erziehungsberatungsstellen
- Sozialtherapeutische Beratungsstelle von FEMMA e.V. Mainz und Beratungsstellen wegen sexueller Gewalt an Mädchen
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen - Bürgerservice
Beschreibung
Fachbereich 1
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1240
55576 Sprendlingen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr (Einwohnermeldeamt und Standesamt) Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr  Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Gregor Schneider
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06701 201-212
Telefon mobil: 0160 5245130
E-Mail: g.schneider@vg-sg.de
Fax: 06701 201-9212
Internet
Weitere Informationen
Fachbereich 1
Bürgerservice
00.00.KVMZ.01.13.04.03 Jugendpflege/Jugendschutz
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.kinderrechte.rlp.de unter der Rubrik „Kinderrechte“.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 18.12.2019
Stichwörter
Kindswohlgefährdung, Sucht, Verwahrlosung, Kindswohl, Jugend, Kind, Alkohol, rauchen, Kindeswohlgefährdung