Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
Möchten Sie im innerstaatlichen Verkehr außerhalb des Linienverkehs mehr als neun Personen befördern (Gelegenheitsverkehr z B. durch Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen), benötigen Sie dafür einer Genehmigungen.
Beschreibung
Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt.
Dabei ist zu beachten, dass die Kraftomnibusse nur im Ganzen zur Beförderung angemietet werden können und Sie Fahrten ausführen, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt.
Hinweise für Trier: Personenbeförderung (Konzessionen beantragen)
Die Stadtverwaltung Trier erteilt Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr nur für Unternehmer, die ihren Sitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechtes im Gebiet der Stadt Trier haben.
Die Stadtverwaltung Trier erteilt Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr nur für Unternehmer, die ihren Sitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechtes im Gebiet der Stadt Trier haben.
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Strassenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
erforderliche Unterlagen
- Formeller Antrag (Name, sowie Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag und Geburtsort; Beginn und Ende der beantragten Geltungsdauer; Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitzplatzanzahl) der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)
- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung), z.B. Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK
- Eigenkapitalbescheinigung/ Zusatzbescheinigung, nicht älter als drei Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft nicht älter als drei Monate (vom Unternehmer, dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei Unternehmen)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Hinweise für Trier: Personenbeförderung (Konzessionen beantragen)
- Antragsformular siehe Bemerkungen
- Fachkundeprüfung
- Vermögensübersicht oder Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters (nicht älter als 1 Jahr)
- ggfs. Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug
- aktueller Bericht über die Vorführung zur Hauptuntersuchung
- weitere Unterlagen je nach Einzelfall möglich
Zusätzlich folgende Unterlagen, diese aber nicht älter als 3 Monate
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Punktekonto KBA
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Stadtkasse, Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen und der Knappschaft bzw. Minijob-Zentrale)
- Antragsformular siehe Bemerkungen
- Fachkundeprüfung
- Vermögensübersicht oder Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters (nicht älter als 1 Jahr)
- ggfs. Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug
- aktueller Bericht über die Vorführung zur Hauptuntersuchung
- weitere Unterlagen je nach Einzelfall möglich
Zusätzlich folgende Unterlagen, diese aber nicht älter als 3 Monate
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Punktekonto KBA
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Stadtkasse, Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen und der Knappschaft bzw. Minijob-Zentrale)
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen gegeben sind. Dies ist der Fall, wenn
- die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet sind,
- keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen vorliegen,
- der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist und
- der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmen ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 49 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 15 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen (BoKraft)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 15. März 2006zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung derVerordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung derVerordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates
Hinweise für Trier: Personenbeförderung (Konzessionen beantragen)
- Verordnung über Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
- Berufszugangs-Verordnung
- Verordnung über Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
- Berufszugangs-Verordnung
Verfahrensablauf
Antragstellung unter Vorlage des Antragsformulars und der ergänzenden erforderlichen Antragsunterlagen;
Antragsprüfung;
Einleitung des Anhörverfahrens unter Beteiligung IHK, LRÄ insbesondere der unteren Verkehrsbehörden, der Fachverbände, des Amtes für Arbeitsschutz etc
Erteilung der Genehmigung mittels Bescheid, nach Eintritt der Rechtskraft werden die Genehmigungsurkunden ausgehändigt.
Hinweise für Trier: Personenbeförderung (Konzessionen beantragen)
Beantragung
- Online unter Kraftomnibusgenehmigung
- persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Fachamt
- per Antragsformular siehe Bemerkungen
Genehmigung / Ablehnung
- Die Genehmigung wird dem Inhaber persönlich, gegen Empfangsbestätigung, ausgehändigt
- Ablehnung wird per Post gesendet
Beantragung
- Online unter Kraftomnibusgenehmigung
- persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Fachamt
- per Antragsformular siehe Bemerkungen
Genehmigung / Ablehnung
- Die Genehmigung wird dem Inhaber persönlich, gegen Empfangsbestätigung, ausgehändigt
- Ablehnung wird per Post gesendet
Fristen
In der Regel entscheidet die Behörde innerhalb von drei Monaten. Ausnahmsweise kann die Behörde bei Notwendigkeit diese Frist um maximal drei Monate verlängern.“
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert von Behörde zu Behörde. In der Regel entscheidet die zuständige Stelle innerhalb von vier bis sechs Wochen über Ihren Antrag.“
4 bis 8 Stunden
4 bis 8 Stunden
Hinweise für Trier: Personenbeförderung (Konzessionen beantragen)
- 4 - 5 Wochen
- 4 - 5 Wochen
Kosten
Basierend auf der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) wird die Gebühr berechnet.
Grundlage der Gebührenberechnung:
- Anzahl der Fahrzeuge
- der Laufzeit der Genehmigung
Hinweise für Trier: Personenbeförderung (Konzessionen beantragen)
- Richtet sich nach der jeweiligen Verkehrsform und Anzahl der Fahrzeuge
- zwischen 100,00 Euro und 500,00 Euro je Fahrzeug
- Richtet sich nach der jeweiligen Verkehrsform und Anzahl der Fahrzeuge
- zwischen 100,00 Euro und 500,00 Euro je Fahrzeug
Bemerkungen
Hinweise für Trier: Personenbeförderung (Konzessionen beantragen)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWVLW am 02.11.2020
Stichwörter
Konzessionen, Personenverkehr: Genehmigung, Busverkehr, Mietomnibus, Bus, Gelegenheitsverkehr mit Mietomnibussen Genehmigung zum Mietomnibusverkehr