Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Strassenverkehrsbehörde
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Zuständigkeit für
Trier
- Arbeitsstelle an Straßen beantragen / Arbeitsstelle an Straßen einrichten
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
- Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
- Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
- Kfz: Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht - Befreiung
- Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Ausnahmegenehmigung
- Mietwagengenehmigung beantragen
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen entfernen
- Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)