Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf den Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft erhoben wird.
Beschreibung
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer (auch Real- oder Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne aus der Ausübung einer gewerblichen Betätigung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder von Kapitalgesellschaften.
Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelnden Gewinns, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge, die insbesondere dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung tragen und z.B. eine Doppelbelastung mit Gewerbe- und Grundsteuer vermeiden sollen, den Gewerbesteuermessbetrag (Steuermesszahl ab 2008 stets 3,5 Prozent) fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Zuständigkeit
Die Entscheidung über die Gewerbesteuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt.
Ansprechpartner
Finanzamt Koblenz
Aktuelles
Die Finanzämter sind die örtlichen Landesbehörden der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Steuern.
Beschreibung
Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.
Der Amtsbezirk des Finanzamtes Koblenz umfasst das Gebiet der Städte Bendorf, Boppard, Koblenz und Lahnstein sowie der Verbandsgemeinden Hunsrück-Mittelrhein, Loreley, Nastätten, Rhein-Mosel, Vallendar und Weißenthurm.
Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich nimmt das Finanzamt Koblenz, als größtes Finanzamt im Lande, zudem noch Aufgaben für die Amtsbezirke anderer Finanzämter wahr:
- Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben für die Finanzämter Bad Neuenahr-Ahrweiler, Mayen und Simmern-Zell,
- Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für die Finanzämter Altenkirchen-Hachenburg, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Mayen, Montabaur-Diez, Neuwied und Simmern-Zell,
- Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen für die Finanzämter Altenkirchen-Hachenburg, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Mayen, Montabaur-Diez und Neuwied,
- Kapitalverkehrsteuern und Wechselsteuer für die Finanzämter Altenkirchen-Hachenburg, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun, Idar-Oberstein, Mayen, Montabaur-Diez, Neuwied, Simmern-Zell und Trier.
Ferner ist das Finanzamt Koblenz landesweit zuständig für die Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer.
Aufgaben, die für das Finanzamt Koblenz von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:
- Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
- Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
- Grunderwerbsteuer (Finanzamt Mayen),
- Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).
Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Koblenz.
Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein - 4-Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr - 12:15 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nicole Wagner
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: n.wagner@vg-hm.de
Fax: 06747 121-159
Telefon Festnetz: 06747 121-149
Frau Simone Richard
Postanschrift
Rathausstraße 1
56281 Emmelshausen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06747 121-180
Fax: 06747 121-159
E-Mail: s.richard@vg-hm.de
Internet
Formulare
Die Gewerbesteuererklärung muss elektronisch übermittelt werden.
Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Gewerbesteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Hunsrück-Mittelrhein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein
Hebesätze Gewerbesteuer
Stand: 24.10.2023
OrtsgemeindeGewerbesteuer
v.H.
Badenhard365Beulich380Bickenbach380Birkheim380Damscheid380Dörth380Emmelshausen380Gondershausen380Halsenbach380Hausbay380Hungenroth380Karbach380Kratzenburg380Laudert380Leiningen380Lingerhahn380Maisborn380Mermuth380Morshausen385Mühlpfad400Ney380Niederburg390Niedert380Norath380Oberwesel380Perscheid380Pfalzfeld380Sankt Goar380Schwall380Thörlingen380Urbar385Utzenhain380Wiebelsheim385
Hebesätze Gewerbesteuer
Stand: 24.10.2023
OrtsgemeindeGewerbesteuer
v.H.
Badenhard365Beulich380Bickenbach380Birkheim380Damscheid380Dörth380Emmelshausen380Gondershausen380Halsenbach380Hausbay380Hungenroth380Karbach380Kratzenburg380Laudert380Leiningen380Lingerhahn380Maisborn380Mermuth380Morshausen385Mühlpfad400Ney380Niederburg390Niedert380Norath380Oberwesel380Perscheid380Pfalzfeld380Sankt Goar380Schwall380Thörlingen380Urbar385Utzenhain380Wiebelsheim385
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 02.11.2020