Parkausweis für Schwerbehinderte AusstellungOnline erledigen

    Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

    Beschreibung

    Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?

    Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.

    Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
    Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.

    Online-Dienst

    Parkerleichterung / Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

    ID: L100039_281187694

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Strassenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Grüneberg 90

    54294 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: stadtraum@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
    • ein aktuelles Lichtbild

    Hinweise für Trier: Parkausweis für Schwerbehinderte

    • alternativ Kopie vom vollständigen Bescheid vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Trier: Parkausweis für Schwerbehinderte

    • Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Trier: Parkausweis für Schwerbehinderte

    Beantragung

    gelber und oranger Parkausweis

    • kann persönlich oder schriftlich erfolgen
    • durch Dritte nur mit Vollmacht möglich
      • dabei ist zu beachten, dass der Antrag auch dann persönlich durch den Berechtigten unterschrieben werden muss

    blauer EU-Parkausweis

    • kann persönlich oder schriftlich und unter Vorlage eines Passbildes erfolgen

        Verlängerung

        • verlängert wird der orange und gelbe Ausweis
        • der blaue Ausweis nur dann, wenn bereits ein Lichtbild im Ausweis vorhanden ist und die Person noch gut erkennbar ist
          • andernfalls ist eine Neuausstellung erforderlich und der alte Ausweis ist zurückzugeben

        Abholung

        • erfolgt wegen Identifizierung persönlich
        • ein Termin zur Abholung kann vereinbart werden
          • mit der Möglichkeit dass die Dokumente aufgrund der Mobilitätseinschränkung zum Fahrzeug gebracht werden

        Fristen

        Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?

        Blauer EU-Parkausweis:
        Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
        Gelber und orangener Parkausweis:
        Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.

        Hinweise für Trier: Parkausweis für Schwerbehinderte

        Bearbeitungszeit bei Verlängerung

        • blauer Parkausweis: kurze Bearbeitungsdauer, maximal 1 - 2 Wochen
        • gelber / oranger Parkausweis 3 - 4 Wochen

        Kosten

        Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.

        Hinweise (Besonderheiten)

        Hinweise für Trier: Parkausweis für Schwerbehinderte

        Gültigkeit

        • Parkausweise werden für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises ausgestellt, jedoch maximal drei Jahre

        Gültigkeitsgebiet

        Rheinland-Pfalz

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben am 06.10.2017

        Version

        Technisch geändert am 09.01.2024

        Stichwörter

        Behindertenausweis, Ausweis, Antrag auf Parkerleichterung, Schwerbehindertenparkplatz, parken, Parkkarte

        Sprachversion

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Deutsch

        Sprache: de