Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
Beschreibung
Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.
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Parkerleichterung / Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Strassenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
- ein aktuelles Lichtbild
Hinweise für Trier: Parkausweis für Schwerbehinderte
- alternativ Kopie vom vollständigen Bescheid vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
Rechtsgrundlage(n)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)
Hinweise für Trier: Parkausweis für Schwerbehinderte
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Trier: Parkausweis für Schwerbehinderte
Beantragung
gelber und oranger Parkausweis
- kann persönlich oder schriftlich erfolgen
- durch Dritte nur mit Vollmacht möglich
- dabei ist zu beachten, dass der Antrag auch dann persönlich durch den Berechtigten unterschrieben werden muss
blauer EU-Parkausweis
- kann persönlich oder schriftlich und unter Vorlage eines Passbildes erfolgen
Verlängerung
- verlängert wird der orange und gelbe Ausweis
- der blaue Ausweis nur dann, wenn bereits ein Lichtbild im Ausweis vorhanden ist und die Person noch gut erkennbar ist
- andernfalls ist eine Neuausstellung erforderlich und der alte Ausweis ist zurückzugeben
Abholung
- erfolgt wegen Identifizierung persönlich
- ein Termin zur Abholung kann vereinbart werden
- mit der Möglichkeit dass die Dokumente aufgrund der Mobilitätseinschränkung zum Fahrzeug gebracht werden
Fristen
Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?
Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
Gelber und orangener Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.
Hinweise für Trier: Parkausweis für Schwerbehinderte
Bearbeitungszeit bei Verlängerung
- blauer Parkausweis: kurze Bearbeitungsdauer, maximal 1 - 2 Wochen
- gelber / oranger Parkausweis 3 - 4 Wochen
Kosten
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Trier: Parkausweis für Schwerbehinderte
Gültigkeit
- Parkausweise werden für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises ausgestellt, jedoch maximal drei Jahre
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.10.2017
Stichwörter
Behindertenausweis, Ausweis, Antrag auf Parkerleichterung, Schwerbehindertenparkplatz, parken, Parkkarte