Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Online-Dienste
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Wiederholungsantrag)
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Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - Fachbereich III, Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
vormittags Montag/Dienstag/Mittwoch/Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag vormittags 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag nachmittags 14.00 - 18.00 Uhr
Kontaktperson
Frau Susanne Abich
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 4.2 Sozialhilfe
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Nachmittags nur nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dominik Marx
Frau Stephanie Rösel
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 0631 7105-599
E-Mail: Stephanie.Roesel@kaiserslautern-kreis.de
Telefon Festnetz: 0631 7105-238
Frau Elena König
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: elena.koenig@kaiserslautern-kreis.de
Fax: 0631 7105-599
Telefon Festnetz: 0631 7105-390
Herr Raoul Strain
Frau Jasmin Haury
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0631 7105-444
E-Mail: jasmin.haury@kaiserslautern-kreis.de
Fax: 0631 7105-599
Herr Timm Müller
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0631 7105-471
E-Mail: timm.mueller@kaiserslautern-kreis.de
Fax: 0631 7105-599
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Unterhalt, soziale Hilfen, Lebensunterhalt, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Sozialamt, Sozialleistungen, Alterssicherung, Unterhaltsleistung