Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Online-Dienste
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Wiederholungsantrag)
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Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - Fachbereich III, Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 2
66892 Bruchmühlbach-Miesau
Öffnungszeiten
vormittags Montag/Dienstag/Mittwoch/Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag vormittags 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag nachmittags 14.00 - 18.00 Uhr
Kontaktperson
Frau Susanne Abich
Postanschrift
Am Rathaus 2
66892 Bruchmühlbach-Miesau
Gebäude: Rathaus
Fax: 06372 922-2990
Telefon Festnetz: 06372 922-0201
E-Mail: susanne.abich@vgbm.de
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 4.2 Sozialhilfe
Adresse
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Wichtiger Hinweis: Wir sind Umgezogen. Bitte beachten Sie die neue Besucheradresse. In der Anfangszeit sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Unterlagen können Sie uns an folgende Anschrift senden: Kreisverwaltung Kaiserslautern Fachbereich 4.2 Lauterstraße 8 67657 Kaiserslautern. Unterlagen können auch im Bürgercenter im Hauptgebäude der Kreisverwaltung Kaiserslautern (Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern) abgegeben werden. Diese werden dann entsprechend an uns weitergeleitet. Bitte beachten Sie auch die Pressemitteilungen und aktuellen Informationen auf derWebsite der Kreisverwaltung Kaiserslautern.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jonas Feld
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0631 7105-899
Fax: 0631 7105-599
Frau Jasmin Haury
Hausanschrift
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Fax: 0631 7105-599
Telefon Festnetz: 0631 7105-444
Herr Dominik Marx
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Hausanschrift
Fax: 0631 7105-599
Telefon Festnetz: 0631 7105-490
Frau Stephanie Rösel
Hausanschrift
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Telefon Festnetz: 0631 7105-238
Fax: 0631 7105-599
Herr Raoul Strain
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0631 7105-246
Fax: 0631 7105-599
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sozialleistungen, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Unterhalt, Sozialamt, Alterssicherung, soziale Hilfen, Unterhaltsleistung, Lebensunterhalt