Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 4.2 Sozialhilfe
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Nachmittags nur nach Terminvereinbarung.
Kontakt
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Zuständigkeit für
Kreis Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz)
- Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
- Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragen
- Blindenhilfe beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe im Haushalt beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zur Gesundheit bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe zur Gesundheit für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Nichtsesshaftenhilfe, Sozialhilfe) beanspruchen
- Landesblindengeld
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
- Wohngeld Rückforderung
- Wohngeld Zahlung