Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Online-Dienste
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung (Wiederholungsantrag)
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Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 23 - Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den genannten Öffnungszeiten möglich sind!
Kontakt
Telefon Festnetz: 07274 53490
Fax: 07274 53229
Kontaktperson
Herr P. Fittler
Hausanschrift
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Telefon Festnetz: 07274 53-425
E-Mail: p.fittler@kreis-germersheim.de
Frau S. Bonert
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-1761
E-Mail: s.bonert@kreis-germersheim.de
Frau C. Zotz
Hausanschrift
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Telefon Festnetz: 07274 53-351
E-Mail: c.zotz@kreis-germersheim.de
Herr A. Kalmis
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-426
E-Mail: a.kalmis@kreis-germersheim.de
Verbandsgemeinde Hagenbach - Soziales und Asyl
Adresse
Postanschrift
Ludwigstraße 20
76767 Hagenbach
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Sozialleistungen, Sozialgeld, Unterhaltstitel, Unterhalt, Sozialamt, Alterssicherung, soziale Hilfen, Unterhaltsleistung, Lebensunterhalt