Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 23 - Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den genannten Öffnungszeiten möglich sind!; Montag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den genannten Öffnungszeiten möglich sind!
Kontakt
E-Mail: sozialhilfen@kreis-germersheim.de
Fax: 07274 53229
Zuständigkeit für
Landkreis Germersheim (Rheinland-Pfalz)
- Altenhilfe gewähren
- Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben
- Ausbildungsförderung beraten
- Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen
- Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
- Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen
- Blindenhilfe beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
- Hilfe im Haushalt beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zur Gesundheit bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe zur Gesundheit für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
- Landesblindengeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
- Rettungsdienst/ Krankentransport
- Tagespflege beantragen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen
- Unterstützung durch die Betreuungsbehörde als ehrenamtlicher Betreuer vereinbaren
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen